Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Niemand darf zu Gentests gezwungen werden

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt Gentests von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten sowie Einstellungsuntersuchungen, die eine Erkrankung prognostizieren, ab. Damit widerspricht der DGB einer Empfehlung des Nationalen Ethikrates, die Möglichkeit von Gentests von Beschäftigten auszuweiten.

Der Rat empfiehlt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte auf jene Krankheiten getestet werden dürfen, die mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent innerhalb eines gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Zeitraums sich in nicht unerheblichem Ausmaß auf ihre Eignung für den Arbeitsplatz auswirken.

"Indem der Rat längere Prognosezeiträume für Beamtinnen und Beamte im Vergleich zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorschlägt, nimmt er eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und Differenzierung innerhalb der betroffenen Personengruppe vor," sagte das für Beamtenpolitik zuständige Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock.

Wissenschaftlich ist zudem keineswegs gesichert, dass allein eine genetische Disposition zum Ausbruch einer Krankheit führt. Umwelteinwirkungen, Lebensweise und andere Faktoren spielen dabei eine maßgebliche Rolle.

"Wir lehnen aus prinzipiellen Erwägungen den Zwang oder die Pflicht zu Gentests ab. Die Informationsfreiheit der Bewerberinnen und Bewerber oder Beschäftigten hat in so einer entscheidenden Frage Vorrang vor dem Informationsbedürfnis ihrer Arbeitgeber", so Sehrbrock.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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