NIS-2-Umsetzungsgesetz: Wichtiger Schritt für die Stärkung der Cybersicherheit
(Berlin) - Am heutigen Mittwoch steht der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG) auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Der Regierungsentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes ist vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland. Die darin enthaltenen spezialrechtlichen Regelungen für den Energiesektor belassen – wie vom BDEW gefordert - die behördliche Aufsicht der IT-Systeme von Energienetzen und von kritischen Energieerzeugungsanlagen bei der Bundesnetzagentur. Damit knüpft der Entwurf an die sehr guten Erfahrungen mit den IT-Sicherheitskatalogen der Bundesnetzagentur an und führt deren Praxis weitgehend konsequent fort.
Allerdings ist zeitnah eine tragfähige Lösung in Hinblick auf den Einsatz kritischer Komponenten gemäß § 41 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) erforderlich. Das Anliegen, den Einsatz von IT-Komponenten jener Hersteller auszuschließen, die aus geopolitischer Sicht keine verlässlichen oder vertrauenswürdigen Partner sind, ist politisch berechtigt. Es darf hingegen nicht durch übermäßige Bürokratie zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für Betreiber kritischer Infrastrukturen und letztlich zu einem Risiko für die Versorgungssicherheit führen. Hier besteht die Gefahr, dass das aktuelle Prüfverfahren zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten der erwarteten Vielzahl an jährlich eintreffenden Meldungen – im vierstelligen Bereich – nicht gewachsen ist. Dadurch drohen Verzögerungen bei Netzausbau- und Energiewendeprojekten.
Das Anzeigeverfahren sollte stattdessen durch eine Ausschlussliste grundsätzlich nicht-vertrauenswürdiger Hersteller ersetzt werden. Hersteller mit Sitz in der EU sollten dabei pauschal ausgenommen werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Julia Weber, stellv. Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0