Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Nitschke: „Chance zum Bürokratieabbau nutzen - Kreditwesengesetz mittelstandsfreundlich reformieren!“

(Berlin) - „Im Zusammenhang mit § 18 KWG bietet sich der Politik eine handfeste Chance zum Bürokratieabbau: Eine Erhöhung des Schwellenwertes von 250.000 Euro auf 750.000 Euro Kreditvolumen wäre aus Sicht des DIHK sinnvoll. Dies könnte vor allem kleinen und mittleren Kreditinstituten, die stärker mittelstandsorientiert sind, die Kreditvergabe erleichtern. Der § 18 KWG regelt die umfassende Offenlegung sowie Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers oberhalb eines Schwellenwertes von derzeit 250.000 Euro Kreditvolumen.

Mit 60 Prozent plädiert die überwiegende Mehrzahl der Kreditinstitute – über alle Größenklassen und Institutsarten hinweg – in der DIHK-Umfrage für eine Erhöhung dieses Schwellenwertes. Bei den mittleren und kleineren Kreditinstituten sprechen sich sogar fast zwei Drittel gegen die bisherige Schwellenwert-Regelung aus. Der Wunsch nach einer Aufstockung des Schwellenwertes ist bei den Volks- und Raiffeisenbanken mit 75 Prozent insgesamt am stärksten ausgeprägt.

Zudem deutet die DIHK-Umfrage an, dass sich die Praxis der Bankenaufsicht aus Sicht vieler Kreditinstitute hemmend auf die Kreditvergabe an den Mittelstand auswirkt: 42 Prozent aller Kreditinstitute halten die BaFin-Vorgaben zur praktischen Anwendung des § 18 KWG für unklar. Offensichtlich hat es die BaFin bislang nicht ausreichend vermocht, allen Kreditinstituten klare und berechenbare Anwendungsbestimmungen zum § 18 KWG – und damit zur Kreditvergabe – zu vermitteln. Hier besteht aus Sicht des DIHK Revisionsbedarf.

Vor allem macht die DIHK-Umfrage deutlich, dass die Kreditinstitute einen klar beschriebenen Ermessensspielraum brauchen, damit nicht die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen wegen zu großer Unsicherheiten unterbleibt - oder aber aufsichtsrechtliche Folgen für die Kreditinstitute nach sich zieht. 33 Prozent aller Kreditinstitute geben in der DIHK-Umfrage an, in der Vergangenheit bereits aus Zweifel über die zutreffende Interpretation der BaFin-Bestimmungen einzelne Kreditgeschäfte nicht getätigt zu haben. Wie die Umfrage weiter zeigt, äußern häufiger als private Banken die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken derartige Interpretationsprobleme. Gerade diese Institute wollen vielfach noch Kredite an mittelständische Unternehmen vergeben, die dann trotz großer wirtschaftlicher Substanz des Kreditnehmers an formalen bürokratischen Anforderungen zu scheitern drohen. Überflüssige und intransparente Bürokratie staatlicher Regulierung im Kreditwesen verschärft damit die angespannte Finanzierungssituation des Mittelstandes zusätzlich.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000

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