Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Nordmetall unterliegt mit Klage gegen IG Metall

(Frankfurt am Main) - Der Arbeitgeberverband Nordmetall ist mit seiner Klage gegen die IG Metall am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt unterlegen. Mit der Klage sollte die IG Metall verpflichtet werden, angeblich rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen zu unterlassen. "Der Versuch von Nordmetall, hier die klare Rechtslage zu ändern, hat sich als untauglich erwiesen", sagte der Justitiar der IG Metall, Peter Hunnekuhl am 16. März in Frankfurt. "Mit dem Richterspruch konnte der Angriff auf das Streikrecht abgewehrt werden."

Der Arbeitgeberverband hatte im Mai 2004 gegen die IG Metall vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main Klage auf Unterlassung und Schadensersatz erhoben. Nordmetall wollte damit insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen für Tarifverträge untersagen lassen, mit denen wirtschaftliche Nachteile, die den Arbeitnehmern in Folge von geplanten Betriebsänderungen entstehen können, ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Konkreter Klageanlass waren die Auseinandersetzungen bei Heidelberger Druck in Kiel 2003 und der Streik beim Rolltreppenhersteller Otis in Stadthagen im vergangenen Jahr, mit denen Abfindungen und Qualifizierungen für die von der Werkschließung betroffenen Mitarbeiter erreicht werden sollten.

Die Landesarbeitsgerichte Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten in diesen konkreten Fällen letztinstanzlich bereits gegen die Arbeitgeber entschieden und diese Arbeitskampfmaßnahmen für zulässig erklärt. Sowohl das LAG Schleswig-Holstein als auch das LAG Niedersachsen hatten richtigerweise entschieden, dass das Betriebsverfassungsgesetz keine Bestimmungen enthält, um die Abschlüsse eines Tarifvertrages mit einem Inhalt verbieten, der auch Gegenstand eines zwischen den Betriebsparteien auszuhandelnden Sozialplans sein könnte.

Daraufhin wollte Nordmetall die Rechtsfrage grundsätzlich klären lassen. Im Kern machte die Arbeitgeberseite geltend, dass der Streik betriebsverfassungsrechtlichen Beschränkungen unterliege und einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstelle. Diese Klage hat Nordmetall am 15. März 2005 vor der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt (Aktenzeichen 5 CA 45 42 / 04) verloren.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32, 60528 Frankfurt Telefon: 069/6693-0, Telefax: 069/6693-2843

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