Pressemitteilung | WirtschaftsVereinigung Metalle e.V. (WVM)

Novelle der Förderung erneuerbarer Energien belastet einige stromintensive Unternehmen erneut

(Berlin) - Die großen Stromverbraucher in Deutschland werden durch die Novelle des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) vom Sommer letzten Jahres teilweise erneut erheblich belastet. Dies lässt eine erste Analyse der Bescheide zur sogenannten Härtefallregelung vermuten, die den Unternehmen in diesen Tagen zugestellt werden. Mit dieser Härtefallregelung sollten die Mehrkosten der Förderung der erneuerbaren Energien für die energieintensiven Unternehmen auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Diese Unternehmen stehen in einem harten internationalen Wettbewerb und sind wegen der hohen Strompreise in Deutschland ohnehin in einer schwierigen Kostensituation.

Mit der Novelle des EEG wirkt sich jetzt eine Regelung aus, für die sich vor allem Bundesumweltminister Jürgen Trittin stark gemacht hatte. Um die sinkende Akzeptanz der Förderung der erneuerbaren Energien durch eine Subventionierung über den Strompreis nicht weiter zu gefährden, hatte er darauf bestanden, die Entlastung der Unternehmen zu begrenzen. Diese Begrenzung bedeutet jetzt für einige Unternehmen Mehrkosten für den Strombezug in Höhe von mehreren Millionen Euro im Vergleich zur bisherigen Härtefallregelung.

Nachdrücklich weist die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) Behauptungen des Bundesumweltministers zurück, fast 300 Unternehmen seien durch die Novelle von der EEG-Umlage befreit worden. Zum einen erhalten die von der Härtefallregelung erfassten Unternehmen allenfalls eine Belastungsreduzierung und keine Befreiung. Zum anderen werden gerade einige besonders stromintensive Unternehmen, die am Beginn der Wertschöpfungskette stehen, stärker belastet als zuvor. Dies ist für den Standort Deutschland und insbesondere auch für den Arbeitsmarkt ein fatales Signal. Es steht zudem im Widerspruch zu den aktuellen politischen Aussagen, dass jede weitere Belastung für die stromintensive Industrie verhindert werden müsse.

Derzeit wird die Belastung für die Unternehmen in einem undurchsichtigen Verfahren ermittelt. Die Höhe der Zusatzbelastung für alle Verbraucher, die nicht unter die Härtefallregelung fallen, ist unbekannt. Damit fehlt den Antragstellern die Grundlage, die Bescheide zur Härtefallregelung nachzuvollziehen.

Angesichts der völlig inakzeptablen Mehrkosten für den Strombezug fordern die energieintensiven Unternehmen, das EEG entsprechend nachzubessern. Die Begrenzung des Härtefallvolumens muss aufgehoben und ein nachvollziehbares Berechnungsverfahren geschaffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
WirtschaftsVereinigung Metalle - Hauptstadtbüro - Wallstr. 58/59, 10179 Berlin Telefon: 030/726207100, Telefax: 030/726207198

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