Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Novelle der Verpackungsverordnung darf nicht zu Rekommunalisierung führen! / BDE spricht sich für klar begrenzte Änderung aus

(Berlin) - Eine mögliche Novellierung der Verpackungsverordnung darf nach Ansicht des Bundes­verbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) nicht dazu missbraucht werden, die haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen und deren Verwertung wieder den Kommu­nen zu übertragen. Entsprechende Überlegungen wurden aus dem Zwischenbericht der AG Wettbewerb der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) bekannt.

„Wir haben in den Neunziger Jahren einen Riesenschritt nach vorne gemacht, als wir für Verpa­ckungen Produzentenverantwortung einführten und ihre Samm­lung und Entsorgung privaten Unternehmen übertrugen“, sagte BDE-Präsident Peter Hoffmeyer. Das dürfe nun nicht gefährdet werden. Nach Hoffmeyers Einschätzung ver­suchen die Kommunen derzeit, das Rad zurück­zudrehen um wieder Kontrolle über diese Abfälle zu erhalten. „Staatswirtschaft muss aber der Vergangenheit angehören, Rekommunalisierung darf es nicht geben!“ Der BDE empfiehlt der Bundesregierung und den Ländern eine klar begrenzte Änderung der Verpackungsverordnung, um den Missbrauch durch Trittbrettfahrer einzudämmen. Die Verordnung sollte dahingehend novelliert werden, dass sich alle Unternehmen, die unbepfandete Verpackungen an private Endverbraucher abgeben, ohne Ausnahme an den haushaltsnahen Wertstoffsammlungen zu beteiligen haben. „Dem massenhaften Rechtsbruch in diesem Bereich muss Einhalt geboten werden.“, sagte Hoffmeyer.

Nach einer Studie der GVM im Auftrag des Dualen Systems Deutschland gelangten 2005 mehr als ein Drittel der Verpackungen in die im Auftrag der dualen Systeme betriebenen Sammlungen, ohne dass dafür bezahlt wurde. Nur noch 58 Prozent aller Verkaufsverpackungen nahmen an einem haushaltsnahen Erfassungssystem teil. Das bedeutet gegenüber 2003 einen Rückgang von 6 Prozent. In den gelben Säcken und Tonnen und in den Containern für Altglas und Altpapier landen aber im Durchschnitt mehr als 80 Prozent.

„Die Novelle der Verpackungsverordnung ist notwendig, um diesen Missbrauch einzudämmen, nicht aber um die Verpackungsentsorgung zu rekommunalisieren“, sagte Peter Hoffmeyer. Die Verpackungsentsorgung durch Private sei eine Erfolgsgeschichte. Sie sichere höchs­te Wieder­verwertungsquoten weltweit: Glas 87,7 Prozent, Papier 87,7 Prozent, Kunststoffe 53,8 Prozent, Weißblech: 81,6Prozent, Aluminium: 72,3Prozent, Flüssigkeitskartons: 64,4.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(tr)

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