Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Novelle des Bundeswaldgesetzes wird angepackt / Waldbesitzer sind kritisch

(Berlin) - „Der jetzt vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes wird von uns kritisch geprüft. Wir haben unsere Zweifel, ob er dem ursprünglichen Auftrag des Gesetzes, nämlich der Förderung der Forstwirtschaft, noch gerecht wird“, sagte die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), Dr. Ute Seeling, in einer ersten Stellungnahme.

Frau Bundesministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hat den Startschuss für die Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) gegeben. Diese Pläne haben bereits im Vorfeld zu heftigen Diskussionen und zu großer Unruhe in den Branchen Forst- und Holzwirtschaft geführt. Davon unbeeindruckt will die Ministerin den jetzt bekannt gewordenen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung geben. Das BMVEL hat sich einen straffen Zeitplan gesetzt; so sollen die Ressortabstimmung bereits Mitte Oktober und die Beteiligung der Länder sowie die Verbändeanhörung zum Ende des Jahres 2004 abgeschlossen sein.

Die Waldbesitzerverbände haben sich in den letzten Monaten klar gegen eine Novellierung des BWaldG gewehrt. Bereits die ersten Diskussionen haben die Gefahr einer Zunahme von Bürokratie und Reglementierung gezeigt. Diese hätten zwangsläufig eine Erhöhung der Kosten bei der Waldbewirtschaftung zur Folge. Möglicherweise werden außerdem die Instrumente der Förderung deutlich eingeschränkt. Diese Befürchtungen nähren sich nicht zuletzt auch durch das aktuell vorgelegte Grundsatzpapier der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur „Bündnisgrünen Waldpolitik“.

Konkret zeichnet sich ab, die „ordnungsgemäße, nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung“, auf Bundesebene festzuschreiben. Diese ist aber bereits seitens der Länder den regionalen Verhältnissen entsprechend sehr unterschiedlich definiert. Im BWaldG würden so naturschutzfachliche Kriterien als gesetzlicher Standard definiert, deren Umsetzung heute noch Fördertatbestände darstellen. Das Ziel, die naturnahe Waldwirtschaft als Leitbild für alle Wälder in Deutschland auf der gesamten Waldfläche umzusetzen, findet allerdings keine Zustimmung seitens der Waldbesitzer. Einer bundesweiten Uniformierung des waldbaulichen Handelns stimmen sie nicht zu.

Kritisch sieht die AGDW zudem die Pläne, die Einhaltung der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung durch den Anschluss an ein Zertifizierungssystem als gewährleistet zu sehen. Hier wird in die wirtschaftliche Freiheit der Betriebe eingegriffen und zudem der Gefahr einer ungewollten Dynamik bei den Anforderungen an die Zertifizieungskriterien Vorschub geleistet. Es darf nicht vergessen werden: Zertifizierungssysteme sollen freiwillige Marketinginstrumente und nicht Ersatz staatlicher Kontrolle sein!

Weitere Änderungen zeichnen sich im Bereich der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ab: Die Vielzahl der gegenwärtigen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse soll im novellierten Gesetz auf Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) reduziert werden. FBG’en könnten dann als Zusammenschlüsse von Einzelpersonen bzw. als Zusammenschlüsse von Zusammenschlüssen als eine Art „Ober-FBG“ gegründet werden und selbständig Holz vermarkten. Damit könnten z.B. die bisherigen Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, die nicht kartellrechtlich für die Holzvermarktung befreit sind, wegfallen. Dies fände die Zustimmung seitens der Waldbesitzer. Aber durch Gründung von Vermarktungs-GmbH’s ist die Praxis längst so weit. Eine umfangreiche Gesetzesänderung ist deshalb also nicht erforderlich!

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31807923, Telefax: 030/31807924

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