Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes greift zu kurz / Mittelstand weiterhin massiv durch hohe Strompreise belastet
(Berlin) - Kritik an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) übt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Der vorliegende Gesetzentwurf benachteilige durch einen extrem hohen Stromverbrauchs-Schwellenwert mittelständische Energieverbraucher und schließe energieintensive Dienstleister von der Belastungsbegrenzung aus, so die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern.
Dringend erforderlich sei eine unbürokratische und wesentlich umfassendere Entlastung energieintensiver Unternehmen von den Förderkosten erneuerbarer Energien, wie sie der DIHK anlässlich der Anhörung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 19. Mai im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages fordert.
Da die Hürden für die Nutzung der Härtefallregelung viel zu hoch gesetzt worden seien, sei der Gesetzentwurf nicht geeignet, die negativen Auswirkungen der EEG-Belastung auf die Wettbewerbsfähigkeit wirksam zu begrenzen. Dies gelinge nur, wenn der Stromverbrauchs-Schwellenwert entfalle und der Stromkosten-Anteilswert deutlich vermindert werde.
Zu erwägen sei eine gestaffelte Entlastungsregelung, die sich an den Stromkostenanteilen eines Betriebs oder einer Anlage orientiere. Beim Erreichen der Schwellenwerte müsse ein Anspruch auf Kostenbegrenzung an die Stelle der bürokratischen Ermessensentscheidung im Einzelfall treten, so der DIHK.
In der für den Sommer dieses Jahres angekündigten großen Novelle des Gesetzes sei darüber hinaus eine Begrenzung des gesamten EEG-Fördervolumens unverzichtbar, um eine zu starke Belastung der Strompreise auch für die übrigen gewerblichen Verbraucher und Haushaltskunden zu verhindern.
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