Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
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Novelle des Pflichtversicherungsgesetzes verabschiedet: Keine Versicherungspflicht für selbst fahrende Arbeitsmaschinen / Belastung durch neue Bürokratie erfolgreich abgewendet

(Berlin) - „Selbst fahrende Arbeitsmaschinen bleiben weiterhin von einer Versicherungspflicht befreit. Das ist eine gute Nachricht für die Bauwirtschaft.“ Mit diesen Worten kommentierte heute (22. November 2007) in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Anfang November 2007 verabschiedete Novelle des Pflichtversicherungsgesetzes, mit der die Richtlinie 2005/14/EG – die sog. 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie – in deutsches Recht umgesetzt wird. Damit sei die zeitweise im Gesetzgebungsverfahren drohende Einführung einer Pflichtversicherung nebst einer Kennzeichnungspflicht für bisher nicht versicherungspflichtige selbst fahrende Arbeitsmaschinen abgewendet worden. Der Branche seien finanzielle wie auch bürokratische Belastungen erspart geblieben. Knipper: „Ein gesetzlich verordneter Versicherungszwang wäre weit über das Ziel hinausgeschossen, zumal selbst fahrende Arbeitsmaschinen bereits heute über eine freiwillig abzuschließende Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind und auch keine belastbaren Zahlen über Unfälle mit solchen Maschinen vorliegen.“

Seinen ausdrücklichen Dank richtet Knipper an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der sich bereit erklärt hat, den Verein Verkehrsopferhilfe für eine Ausfallhaftung für Unfallschäden durch selbst fahrende Arbeitsmaschinen zu öffnen. Danach springt die Verkehrsopferhilfe dann ein, wenn eine durch eine selbst fahrende Arbeitsmaschine geschädigte Person vom Halter und Fahrer der Maschine – z.B. aufgrund Zahlungsunfähigkeit – und mangels einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung keinen Ersatz seines Schadens erlangen kann. Allerdings kann die Verkehrsopferhilfe die Rückzahlung vom Fahrer oder Halter verlangen, sobald diese wieder über Vermögen verfügen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Dr. Heiko Stiepelmann, stellv. Hauptgeschäftsführer, Kommunikation Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin Telefon: (030) 212860, Telefax: (030) 21286240

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