Novelle des Vergaberechts des Bundes
(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Vergabebeschleunigungsgesetz als „zu wenig ambitioniert für das große Ziel von mehr Kreislaufwirtschaft“ kritisiert. Die Geschäftsführende BDE-Präsidentin Anja Siegesmund erklärte: „Aus Europa kommt die klare Botschaft, dass die Kreislaufwirtschaft ein wesentlicher Schlüssel für mehr Wirtschaftswachstum in den EU-Mitgliedstaaten ist. Es ist bedauerlich, dass der Entwurf diese – mit einem klugen „Green Public Procurement“ verbundenen – Potenziale nicht hebt.“
Siegesmund weiter: „Kreislaufwirtschaft muss als ein zentraler und strategischer Baustein auch der nationalen Wirtschaftspolitik verstanden werden. Das gilt gerade angesichts des großen Klimaschutzbeitrags, den die Nutzung von Recyclingrohstoffen und des Recyclings leistet. Zwar ist es im Lichte des enormen Investitionsstaus betrachtet, richtig und wichtig, die öffentliche Beschaffung zu beschleunigen und bürokratischen Ballast abzuwerfen. Mindestens ebenso wichtig bleibt es jedoch, passgenaue Anreize für die notwendige Transformation der Wirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu setzen. Die bevorstehenden Milliardenausgaben der öffentlichen Hand müssen zukunftsgerichtet in die Resilienz des Standorts Deutschlands investiert werden. Die strategische Rolle des Einsatzes von Recyclingrohstoffen – und damit die Chance auf größere Unabhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten – bleibt im Entwurf bisher unberücksichtigt.“
In seiner Stellungnahme kritisiert der BDE insbesondere die geplante Streichung von § 120a GWB – der im Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes 2024 als zentrale Vorschrift für nachhaltige Beschaffung vorgesehen war – als das vollkommen falsche Signal. Siegesmund: „§ 120a GWB des Entwurfs des Vergaberechtstransformationsgesetzes 2024 hätte vielmehr nachgebessert und nicht gestrichen werden müssen.“
Siegesmund ergänzt: „Zumindest für die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanzierten Infrastrukturvorhaben braucht es verbindliche Vorgaben, um das damit verbundene Ziel der Klimaneutralität bis 2045 überhaupt zu erreichen.“ Der BDE fordert daher, dass die Bundesregierung bis spätestens 30. Juni 2026 eine Rechtsverordnung zumindest für die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen erlässt. Dabei sei ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz von Abfällen oder Rezyklaten zu legen, denn wenn diese anstelle von Neumaterialien zum Einsatz kommen, leisten sie in der Regel einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz – heißt es in der Stellungnahme.
Der BDE bekräftigt in seiner Stellungnahme außerdem die Forderung nach einem verständlichen, staatlichen Recycling-Label, das Auskunft über den Rezyklateinsatz und die Recyclingfähigkeit eines Produkts transparent ausweist. Ein solches Label würde der öffentlichen Hand die nachhaltige Beschaffung deutlich erleichtern. Siegesmund: „Ein Recyclinglabel wäre ein regelrechter Turbo für nachhaltige Beschaffung. Zugleich wäre es ein konkreter Beitrag zum Abbau von Bürokratie.“
Scharf kritisierte der BDE – im Einklang mit dem BDI – die beabsichtigte Erleichterung der sogenannten interkommunalen Zusammenarbeit. Siegesmund: „Schon die Absicht, in der Überschrift des § 108 GWB das Wort „Ausnahmen“ durch das Wort „Anwendungsbereich“ zu ersetzen, sendet ein vollkommen falsches Signal.“ Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Neuaufstellung der Kommunalfinanzen und die Bewältigung kommunaler Altschulden der Kommunen, darf es nicht das Ziel sein, Kommunen in eine Querfinanzierung durch eigene wirtschaftliche Betätigung zu drängen. Siegesmund unterstreicht abschließend: „Besonders vom Bundeswirtschaftsministerium muss jetzt ein klares Signal für fairen Wettbewerb zwischen Privat- und Staatswirtschaft ausgehen. Zu Recht setzt unser System der freien sozialen Marktwirtschaft der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen Grenzen. Diese Grenzen müssen geschärft und dürfen keinesfalls weiter gelockert werden. Bereits heute führt die interkommunale Zusammenarbeit zu kommunalen Monopolen.“
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(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0