Pressemitteilung | Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Novelliertes MAP: Attraktive Förderbedingungen für Erneuerbare Energien / Austauchprämie jetzt für Investitionen in Erneuerbare Energien nutzen

(Berlin) - Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die zum Jahreswechsel eingeführte Prämie zum Austausch einer alten Ölheizung gegen moderne Heizsysteme auf Basis Erneuerbarer Energien. "Die Energiewende im Gebäudesektor muss endlich an Fahrt aufnehmen", so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter zur aktuellen Situation am Wärmemarkt. "Die nunmehr gültige Austauschprämie von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten setzt einen attraktiven finanziellen Anreiz, um von klimaschädlichen Ölheizungen auf Erneuerbare Energien umzusteigen. Für eine umfassende Wärmewende braucht es aber noch weitere Maßnahmen."

"Der Wärmemarkt ist durch einen anhaltenden Modernisierungsstau und einen veralteten Bestand an fossilen Heizungen mit teils hohem Brennstoffeinsatz geprägt", fasst Dr. Peter zusammen. "Mit der geplanten Einführung einer CO2-Bepreisung im Wärmemarkt werden die Kosten für fossile Brennstoffe darüber hinaus anziehen." Als Alternativen dazu stünden Wärmeversorgungstechniken auf Basis von Biomasse, Umweltwärme, Solarthermie und Geothermie bereit. "Heizen mit Erneuerbaren Energien zeichnet sich im Gegensatz zu fossilen Versorgungslösungen durch große Umwelt- und Klimafreundlichkeit sowie geringere Preisrisiken aus", so Dr. Peter. "Daher ist es ratsam, die neuen Förderkonditionen zu nutzen und in Erneuerbare Energien zu investieren."

Auch jenseits der Austauschprämie für alte Ölheizungen bieten die neuen Förderbedingungen attraktive Anreize für Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien im Neubau und im Gebäudebestand. Bei der Förderung von Erneuerbaren Hybridheizungen, welche z.B. Solar und Biomasse gemeinsamen einbinden, sind allerdings noch stärkere Förderanreize notwendig. "Erneuerbare Heizsysteme sind für das Erreichen der nunmehr im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele 2030 von zentraler Bedeutung", hebt Dr. Peter hervor. "Daher sollten attraktive Fördermaßnahmen unbedingt durch ein passendes Ordnungsrecht flankiert werden. Dabei spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine ganz entscheidende Rolle. Darin werden aber längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft."

Der BEE hat deshalb im Rahmen des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens gefordert, u. a. die Definition von Zwischenzielen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor, die Stärkung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien sowie die Einführung vom Effizienzhaus-Standard 55 im Neubau mit aufzunehmen. Zusätzliche politische Ausgestaltungsempfehlungen sind der BEE-Stellungnahme zum GEG zu entnehmen (https://www.bee-ev.de/fileadmin/Publikationen/Positionspapiere_Stellungnahmen/BEE/201912116_BEE-Stellungnahme_GEG.pdf). Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 zum Gesetz Stellung bezogen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Pressestelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 27581700, Fax: (030) 275817020

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