Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

NRW: Änderung bei der Bewilligung von Wohngeld führt zu Aufregung und Unverständnis

(Düsseldorf) - Nach Bekannt werden des am 09.05.2003 ergangenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster) zur Berechnung des Pflegewohngeldes für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen versetzt die Umsetzung durch zahlreiche Landkreise und Städte derzeit Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinrichtungen sowie deren Angehörige und Heimbetreiber in helle Aufregung.

Wurde bei der Bemessung des Pflegewohngeldes bisher nur die Einkommenssituation berücksichtigt, soll nunmehr auch das Vermögen in die Berechnung einfließen. Die Landkreise und Städte sehen hier kurz vor der bestehenden Änderung des Landespflegegesetzes eine neue Möglichkeit, Mittel einzusparen. Mit anderen Worten: Nach den Vorstellungen der Landkreise und Städte kommen auf zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen deutlich höhere Kosten zu.

Nicht hingenommen werden kann aber, dass nun auf die Schnelle versucht wird, eine Lösung mit der Brechstange umzusetzen und das erhebliche finanzielle Risiko auf die Pflegeheime abzuwälzen. Zunächst sind die bestehenden Vereinbarungen und Bescheide zu erfüllen. Ebenfalls nicht akzeptabel ist es, wenn einige Landkreise offenbar versuchen, die Pflegeheime für die Prüfung der Vermögenslage der Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich zu machen. Dies ist die Aufgabe der bewilligenden Behörden.

Den Pflegeheimen wird ohnehin die mehr als schwierige Aufgabe übertragen, den Bewohnerinnen und Bewohnern zu erklären, dass zwar das Heimentgelt nicht verändert wurde, aber die neue Bewertung der Landkreise und Städte zu deutlich höherer finanzielle Belastung führt. Nach Informationen der Mitgliedereinrichtungen des bpa betrifft dies eine große Anzahl der Pflegewohngeldfälle. Wohlgemerkt: Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen deutlich höhere Beträge aufbringen, obwohl das Heimentgelt insgesamt unverändert bleibt. Hier gilt es, Ursache und Wirkung transparent zu machen.

Der bpa fordert

1. die Kommunen des Landes NRW auf, die Zahlungen von Pflegewohngeld bei bereits erteilten rechtsgültigen Bewilligungsbescheiden weiter zu leisten, bis eine endgültige Vermögensprüfung erfolgt ist.

2. die Pflegewohngeldstellen auf, die notwendig werdenden Vermögensprüfungen bei den Bewohnern selber durchzuführen und diese nicht etwa den Einrichtungen aufzuerlegen.

Hierzu Volker Specht, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe NRW: Die Umsetzung des Urteils darf nicht zu Lasten der Pflegeeinrichtungen gehen. Dies tritt aber dann ein, wenn ihnen die Finanzierung der Entlastung der kommunalen Kassen aufgebürdet wird. Eine kurzfristige Einstellung von Pflegewohngeldzahlungen an die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die Einrichtungen führt zu massiven Liquiditätsproblemen. Zudem ist es höchst ungewiss, ob es den Einrichtungen möglich sein wird, bei Bewohnerinnen und Bewohnern dafür zu werben, wie von Landkreisen und Städten vorgesehen die Differenzbeträge zu den anerkannten Investitionskosten der ausbleibenden Wohngeldzahlungen auch kurzfristig zu übernehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60, Telefax: 030/308 788 89

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