Null Prozent Bild, 100 Prozent Gebühr? / Blinden- und Sehbehindertenverbände lehnen Plan der Landesregierungen zur Einführung von Rundfunk- und Fernsehgebühren auch für Behinderte strikt ab
(Berlin) - Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Spitzenverband der über 650.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland, lehnt die bekannt gewordenen Pläne der Landesregierungen, die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr für Behinderte zu streichen, strikt ab.
"Selbst die knapp 0,3 Prozent des Fernsehprogramms, die durch die Unterlegung mit Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen bis vor kurzem voll nutzbar waren, sind es durch Mängel des sich ausbreitenden digitalen Fernsehempfangs zukünftig nicht mehr. Warum blinde und sehbehinderte Menschen für 0,3 Prozent nutzbares Fernsehprogramm die volle Gebühr zahlen sollten, wäre schon eine sehr interessante Frage gewesen. Der Plan, dass sie nun für null Prozent Bild 100 Prozent Gebühr zahlen sollen, ist wirklich eine Dreistigkeit. Und das besonders vor dem Hintergrund, dass behinderte Menschen bereits bei der Umsetzung der Renten- und Gesundheitsreform sowie durch schwerwiegende Einschnitte bei anderen Nachteilsausgleichen weit überproportional belastet wurden", so Jürgen Lubnau, selbst blinder Präsident des DBSV.
Pro Jahr senden alle öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten mit Wiederholungen rund 270 Spiel- und Fernsehfilme mit Audiodeskription. Mit akustischen Untertiteln vergleichbar beschreibt dabei eine über den zweiten Tonkanal gesendete Off-Stimme in den Dialogpausen in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung. Seit der Einführung des digitalen Fernsehens sind nur noch die Filme des Senders Arte in den auf die neue Technik umgerüsteten Gebieten mit Audiodeskription empfangbar.
Hintergrund: Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom 5. Mai 04 wollen die Regierungen der Bundesländer beim ihrem nächsten Treffen am 17. Juni eine weit reichende Reform der Rundfunkgebühren-Regelung beschließen, bei der die pauschale Befreiung Behinderter von der Rundfunkgebühr entfallen soll.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Telefon: 030/285387-0, Telefax: 030/285387-20
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