Nullprovisionsmodell der Lufthansa / DRV hat Klage eingereicht
(Berlin) - Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) hat am 12. Juli seine Verbandsklage gegen das Nullprovisionsmodell der Deutschen Lufthansa AG (LH) auf den Weg gebracht. In dem Verfahren vor dem Landgericht Köln wird geprüft werden, ob die Streichung der Provision unter Beibehaltung der Pflichten als IATA-Agentur zivilrechtlich zulässig ist.
Dafür gibt es zwei Ansätze. Zum einen den aufgrund des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Der neue LH-Vertrag listet nicht konkret auf, welche Vorschriften der umfangreichen IATA-Resolutionen noch zur Anwendung kommen sollen und welche nicht. Dadurch verstoßen einige der Regelungen gegen das Transparenzgebot und sind unzulässig.
Zum anderen finden handelsrechtliche Grundsätze Anwendung: Es widerspricht kaufmännischem Handeln, wenn ein Vertragspartner von einem anderen Vertragspartner die Erbringung kostenloser Leistungen verlangt. Dies macht letzten Endes das Vertragsangebot der LH nach Auffassung des DRV auch sittenwidrig.
Der DRV bedauert, dass die LH nicht verhandlungsbereit war, ihr Modell so nachzubessern, dass es für die IATA-Agenturen akzeptabel gewesen wäre. Ihr Verhalten zwingt den DRV, den Rechtsweg zu beschreiten mit der Konsequenz, dass voraussichtlich erst in einigen Jahren eine endgültige Entscheidung vorliegen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Telefon: 030/28406-0, Telefax: 030/28406-30
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