Pressemitteilung | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
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"Nur Mut zur Abschaffung der Studiengebühren!" / Bildungsgewerkschaft aus Anlass der Plenumssitzung des Bundestages

(Frankfurt am Main/Berlin) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die sieben Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren verhängt haben, aufgefordert, die entsprechenden Gesetze wieder einzukassieren. "Der bildungspolitische Schaden, den Studiengebühren anrichten, wird zunehmend deutlicher: Immer weniger junge Menschen, die ein Studium aufnehmen könnten, tun dies auch. Deutschland braucht in Zukunft aber deutlich mehr gut ausgebildete Akademikerinnen und Akademiker - und nicht weniger", sagte Andreas Keller, im GEW-Vorstand für Hochschule und Forschung verantwortlich, mit Blick auf die heutige Plenumssitzung des Bundestages. Er betonte, dass die GEW Studiengebühren ohne Wenn und Aber ablehne. Das Bezahlstudium widerspreche der Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Es schrecke junge Menschen von einer Hochschulausbildung ab.

"Die Landtagswahlen in Hessen und Hamburg sowie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben eine Trendwende in der Diskussion um Studiengebühren eingeläutet. Ich ermuntere den Hessischen Landtag und die Hamburgische Bürgerschaft, die 2007 eingeführten Studiengebühren wieder abzuschaffen", betonte Keller. In beiden Ländern hätten sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Wahlentscheidung für die Durchsetzung von Chancengleichheit in der Bildung und die Abschaffung der Studiengebühren ausgesprochen. "Auch der UN-Sozialpakt verpflichtet die Bundesrepublik nach Auffassung der GEW dazu, auf Studiengebühren zu verzichten", unterstrich der GEW-Sprecher. Aufgrund dieser völkerrechtlichen Verpflichtung habe auch der Bund eine Verantwortung, für die Sicherung der Gebührenfreiheit zu sorgen. "Die GEW fordert Bund und Länder auf, im Zuge der Föderalismusreform II die verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein bundesweites Studiengebührenverbot zu schaffen", erklärte Keller.

Info: Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die Revision gegen das Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2007 zugelassen. Das OVG hatte in einem umstrittenen Urteil die Auffassung vertreten, dass der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte internationale UN-Sozialpakt kein verbindliches Recht darstelle. Nach Auffassung der GEW verstoßen Studiengebühren gegen das in Artikel 13 des UN-Sozialpakts verankerte Recht auf Bildung, das die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, Studiengebühren abzuschaffen. Die GEW hat sich im Oktober 2007 gemeinsam mit dem studentischen Dachverband fzs an die Vereinten Nationen gewandt und die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Studiengebühren dargelegt. Die GEW fordert Bund und Länder auf - entsprechend der Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt - die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums wieder herzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ulf Roedde, Pressesprecher Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201

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