Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
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Nutzungspflicht erneuerbarer Energien kontraproduktiv / BSI befürchtet Modernisierungshemmnisse im Wohnungsbestand durch Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

(Berlin) - „Das wichtige Ziel des Klimaschutzes muss mit möglichst großer Effektivität verfolgt werden. Ein Maximum an Klimaschutz wird nur erreicht, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die Vermieter, Hauseigentümer, aber auch für die Mieter wirtschaftlich tragbar bleiben“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Anhörung zum EEWärmeG am 23. April 2008 im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.

Daher sei der Verzicht des Bundes auf eine Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer effektiven Klimapolitik. So könnten die Eigentümer und Wohnungsunternehmen auch künftig ihre Investitionen mit größtmöglicher Wirkung für die energetische Modernisierung vornehmen und eine maximale Verminderung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen erreichen.

Eine Kompetenzverlagerung auf die Landesebene eröffne allerdings den Bundesländern die Möglichkeit, doch noch eine Nutzungspflicht im Gebäudebestand einzuführen. „Das ist unsinnig, da dann dieselben Modernisierungshemmnisse auftreten werden, wie bei einer Regelung auf der Bundesebene zu erwarten gewesen wären“, so Freitag. Das Prinzip sollte sein: Soviel Energieeffizienz wie möglich und dann so viel erneuerbare Energien wie vernünftig. Einzelne Länderregelungen wären kontraproduktiv und machen die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien im Bestand zu einer ineffizienten und wirtschaftlich nicht vertretbaren ordnungsrechtlichen Regelung.

Die BSI warnte außerdem vor einem Anschlusszwang an Fernwärme, wie er derzeit im Gesetzesentwurf vorgesehen ist. „Dies widerspricht dem Wettbewerbsgedanken und kann überdimensionierte Anlagen und viel zu hohe Kosten zur Folge haben“, erklärte der BSI-Vorsitzende. Ein Anschlusszwang verstärke die faktische Monopolstellung der Fernwärmeerzeuger und sei mit marktwirtschaftlichen und sozialen Grundsätzen nicht vereinbar. Die überhöhten Kosten führten letztlich zu einer weiteren Erhöhung der Betriebskosten für die Mieter.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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