Öffentlich-rechtlicher Rundfunk / Konken betont Staatsferne
(Berlin) - Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist auf Einnahmen aus Werbung und Sponsoring angewiesen, solange es keinen adäquaten Ersatz gibt, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zusammen mit den Rundfunkgebühren sind die Werbeeinnahmen notwendige Investitionen in den Qualitätsjournalismus bei Hörfunk und Fernsehen. Konken wies damit Forderungen des neuen Leiters der Sächsischen Staatskanzlei Hermann Winkler zurück, auf Sponsoring nach 20 Uhr zu verzichten und die öffentlich-rechtlichen Programme mittelfristig werbefrei auszustrahlen. Das ist ein Angriff auf die Säulen des bewährten dualen Rundfunksystems in Deutschland, so Konken. Der DJV-Vorsitzende wandte sich auch gegen die von CDU-Politiker Winkler vorgeschlagene Verlagerung öffentlich-rechtlicher Programmbestandteile hin zu den Privatsendern: Die Beschränkung von ARD und ZDF auf Kultur, Information und Bildung würde sie auf den Rang von Spartenkanälen drücken. Dann könnten auch die journalistischen Formate im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einpacken.
Im vergangenen Jahr erzielte die ARD einen Brutto-Werbeumsatz in Höhe von 611,6 Millionen Euro. Das ZDF erwirtschaftete mit Werbung 146,2 Millionen Euro.
Konken bezeichnete die Forderungen des sächsischen Staatskanzleichefs als Versuch, sich auf Kosten von ARD und ZDF nach seiner 100-Tage-Schonfrist zu profilieren. Herr Winkler solle die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks respektieren. Sollten sich andere Staatskanzleien Winklers Vorstoß anschließen, kündigte Konken den Dauerkonflikt mit dem DJV an.
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Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv)
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