Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll Verfassungsklage erheben
(Berlin) - Der DJV-Verbandstag fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühr um bloß 88 Cent Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Diesen Beschluss fassten die Delegierten des DJV-Verbandstages in Hannover am 09. November mit großer Mehrheit. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: Die Ministerpräsidenten haben eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um lediglich 88 Cent vereinbart 21 Cent weniger, als von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlen. Dieser Beschluss ist verfassungswidrig.
Die KEF, die für die Bedarfsermittlung der Sender zuständig ist, hatte eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 1,09 Euro gefordert. Es ist eindeutig nicht die Aufgabe der Ministerpräsidenten, über den Bedarf der Sender zu urteilen, begründete DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Beschluss des Verbandstages. Die Aufgabe, den Gebührenbedarf zu ermitteln, habe das Bundesverfassungsgericht aus gutem Grund der KEF und nicht den Politikern zugewiesen. Politische Einflussnahme im Journalismus muss vermieden werden, deshalb muss nun das Bundesverfassungsgericht die Ministerpräsidenten auch wieder in ihre Grenzen verweisen. Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Entscheidung direkt betroffen sind, sei es deren Aufgabe, die Klage zu erheben.
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