Öffentliche Unternehmen müssen Pressefreiheit achten
(Berlin) – Der Deutsche Journalisten-Verband weist die Leitungsebenen der öffentlichen Unternehmen auf ihre besondere Verantwortung für das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit hin.
Dazu gehört aus Sicht des DJV auch, dass etwa Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft in ihren Kiosken die örtlichen Tageszeitungen regelmäßig zum Kauf anbieten. Das muss unabhängig davon erfolgen, in welcher Weise die Medien über die Einrichtungen berichten. „Alles andere ist Zensur“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster klar. Er bezieht sich dabei auf den Fall des Klinikverbunds Aurich-Emden-Norden, dessen Geschäftsführer kürzlich den Verkauf der örtlichen Zeitungen in den Kiosken der Krankenhäuser gestoppt hatte. Grund sei eine „überwiegend tendenziöse und fahrlässige Berichterstattung über die Krankenhäuser“, gab er an. Erst durch den öffentlichen Protest, unter anderem vom DJV Niedersachsen, wurde der Zeitungsverkauf in diesen Tagen wieder aufgenommen. „Das geht überhaupt nicht“, kritisiert Mika Beuster. „Wenn Medienberichte falsch sind, bietet das Presserecht genügend Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Der wirtschaftliche Boykott gehört nicht dazu.“
Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass die Aufdeckung und Schilderung von Missständen zu den Kernaufgaben des Journalismus gehört: „Das müssen die Managements öffentlicher Unternehmen aushalten.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Hendrik Zörner, Pressesprecher(in), Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0