Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Öffentlicher Dienst muss flexibler werden / Leistungsstarke Verwaltung verlangt hochmotivierte Mitarbeiter

(Berlin) - "Die Städte und Gemeinden wollen Leistung und Motivation ihrer Beamten besser fördern. Denn unser Personal ist kein Kostenfaktor, sondern die wichtigste Ressource bei Bereitstellung von Produkten und Diensten für Bürger und Unternehmen. Dafür muss das öffentliche Dienstrecht flexibler werden. Dazu sind mutige Reformschritte von Bund und Ländern gefragt."

Dies sagte Ausschussvorsitzender Erster Bürgermeister Claus Pierer nach der 14. Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses des Deutschen Städte und Gemeindebundes am 3. November. Der Ausschuss verabschiedete in Uetersen eine Stellungnahme des DStGB an die Bundesregierung. Damit werden die Erfahrungen der rund 14.000 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit den bisherigen Reformen des Dienstrechts anhand repräsentativer Zahlen beschrieben und Forderungen für die Zukunft aufgestellt.

"Die Kommunen haben in Sachen Verwaltungsreform eine führende Rolle. Aber die hergebrachten Strukturen des Beamtenrechts stehen uns noch oft im Wege", ergänzte Uwe Lübking, Beigeordneter des DStGB, und weiter: "Auch deswegen brauchen wir im nächsten Jahr eine weitere Reform des Dienstrechts".

Nach Auffassung des DStGB muss zu den Kernpunkten einer neuen Reform gehören,
- dass Führungsfunktionen unabhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe zunächst auf Zeit vergeben werden können,
- dass die Regelungen über Leistungsprämien, Leistungszulagen und Leistungsstufen von den starren Quotierungen und Summengrenzen befreit werden und
- dass das zu enge Korsett der Stellenobergrenzen abgeschafft wird.

"Die Bundesregierung sollte eine Reform aus einem Guss vorlegen", forderten Pierer und Lübking. "Es würde zu Verunsicherung und überflüssigem Verwaltungsaufwand führen, wenn die Gesetze in diesem Jahr geändert würden und im kommenden Jahr schon wieder. Wir erhoffen uns von einem entschlossenen Reformschritt eine positive Signalwirkung sowohl für die Führungskräfte als auch für unsere Beamtinnen und Beamten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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