Öffnung der Krankenhäuser darf zu keiner Konfrontation zwischen Leistungsanbietern führen
(Dresden) - Das bisherige Verfahren der Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen muss kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert werden, fordert der Marburger Bund. Die derzeitige Fassung des Paragrafen 116b im Sozialgesetzbuch V sorge eher für Konfrontation als für Kooperation zwischen ambulanten und stationären Leistungsanbietern, schüre den Konkurrenzkampf und rufe unnötige Rechtsstreitigkeiten hervor.
Die Rechtsvorschrift muss daher im Sinne einer intelligenten Versorgungssteuerung künftig so ausgestaltet werden, dass die Öffnung der Krankenhäuser keine ambulanten Parallelstrukturen bewirkt, sondern nur eine Ergänzung im Bereich hochspezialisierter Leistungen sowie bei seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderem Verlauf, wenn zur Leistungserbringung weder niedergelassene noch ermächtigte Fachärzte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist ein geregeltes Abstimmungsverfahren mit dem Ziel einer Klärung der jeweiligen Versorgungssituation und Herstellung eines Einvernehmens zwischen den Krankenhausplanungsbehörden und den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung gesetzlich zu verankern", forderten die Delegierten der 117. Hauptversammlung des MB in Dresden.
Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband
Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin
Telefon: (030) 746846-0, Telefax: (030) 746846-16
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