Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

ÖTV und BGL befürchten den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen im Transportgewerbe

(Frankfurt) - Im Vorfeld der heutigen Sitzung des EU-Verkehrsministerrates haben sich die Gewerkschaft Öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) an das Bundeskanzleramt und das Verkehrsministerium gewandt, sich für den Erhalt der Arbeitsplätze im deutschen Straßengütertransport einzusetzen. Die Branche befinde sich derzeit in einer bedrohlichen Krise. Die nach der Deregulierung entstandene Dienstleistungsfreiheit im Transportmarkt der EU ohne Angleichung der Bedingungen hat starke Wettbewerbsverzerrungen zur Folge gehabt. ÖTV und BGL haben daher die Bundesregierung an ihr Versprechen erinnert, für eine Harmonisierung der sozialen, steuerlichen und technischen Wettbewerbsbedingungen im EU-Transportmarkt zu sorgen.

Zur Beseitigung von Sozial-, Lohn und Preisdumping, das sich durch den illegalen Einsatz von Fahrern aus Osteuropa ausbreite, befürworten ÖTV und BGL den Vorstoß der EU-Kommission einen Fahrerausweis in der EU einzuführen. Sie erwarten von der Bundesregierung die Unterstüt-zung und eine zügige Umsetzung der Kommissionspläne. Die geplante Osterweiterung der EU werde zwar von ÖTV und BGL uneingeschränkt begrüßt, aber beide Organisationen sprechen sich für eine stufenweise Öffnung des Marktes aus. Lohnkostendifferenzen im Verhältnis zehn zu eins ließen im Falle einer uneingeschränkten Marktöffnung keinen Spielraum für erfolgreiche Anpassungsprozesse.

Auch beim Marktzugang in der EU fordern ÖTV und BGL eine qualitativ verbesserte Anwendung der EU-einheitlichen Marktzugangskriterien. Insbesondere beim Nachweis der finanziellen Leis-tungsfähigkeit, sollten Testate durch vereidigte Wirtschaftsprüfer erfolgen. Zur verursacherge-rechten Anlastung der Wegekosten in Deutschland für einheimische sowie ausländische Unternehmen, sollte die Ökosteuer nicht mehr über die Mineralölsteuer sondern über die geplante elektronische Straßenbenutzungsgebühr erhoben werden. ÖTV und BGL erwarten bei einer Um-setzung der geforderten Maßnahmen eine Stärkung der Wettbewerbschancen und damit den Erhalt der Arbeitsplätze im deutschen Transportgewerbe.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL, Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt/M., Tel: (0 69) 79 19-0, Fax: (0 69) 79 19-22 7

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