Offener Appell des DVF-Präsidiums
(Berlin) - Das DVF-Präsidium hat sich in einem offenen Appell für einen Infrastruktur-Pakt stark gemacht und darin den Bund aufgefordert, Finanzierungsstrukturen zu reformieren, Prozesse zu beschleunigen und Investitionen zu erhöhen, um Deutschland aus dem Negativtrend des Verfalls der Verkehrswege und des Wirtschaftsabschwungs zu führen. Hierzu ist ein gemeinsamer Kraftakt von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft notwendig.
19 namhafte Unternehmens- und Verbandsführer der deutschen Mobilitätswirtschaft rufen in ihrem Appell zu einer grundlegenden Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie Strukturänderungen auf, damit das Sondervermögen zeitnah und planbar im Verkehrssektor ankommt und eine Trendwende eingeläutet wird.
DVF-Präsidiumsvorsitzender und Vorstand Aviation und Infrastruktur Fraport AG Dr. Pierre Dominique Prümm sagt: "Wir sind sehr um den Zustand unserer Verkehrsinfrastruktur und die investive Handlungsfähigkeit Deutschlands besorgt. Aktuell kommt das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nicht mit voller Kraft im Verkehrssektor an. Gleichzeitig werden notwendige Strukturreformen hinausgezögert oder unterlassen. Diese Bundesregierung ist mit dem Anspruch angetreten, den Infrastrukturverfall aufzuhalten und unsere Verkehrswege zu modernisieren. Stattdessen wurde der Verkehrsetat massiv gekürzt und mit dem Sondervermögen und Mitteln des Verteidigungshaushalts aufgestockt. Nur jede dritte Milliarde aus dem Sondervermögen kommt damit zusätzlich im Verkehrshaushalt an. Auch mit Blick auf den morgigen Beschluss zum Bundeshaushalt 2026 mahne ich eine Finanzierungswende in Richtung Verlässlichkeit, Auskömmlichkeit und Zusätzlichkeit der Mittel an. Die dafür notwendigen Strukturen müssen jetzt umgehend geschaffen werden. Auch bei der Höhe der Zukunftsinvestitionen muss dringend nachgebessert werden - insbesondere bei Schiene, Straße und Wasserstraße."
Der Infrastruktur-Pakt des DVF greift fünf Handlungsfelder auf, die seitens der Bundesregierung schnellstens angegangen werden müssen:
1. Beim Sondervermögen sind Nachbesserungen nötig, etwa am Errichtungsgesetz, in den Wirtschaftsplänen, im Haushaltsgesetz und im Haushaltsvollzug. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit und die Übertragbarkeit von Ausgabenresten müssen danach sichergestellt werden und eine Investitionsquote von 15 Prozent im Kernhaushalt als Zielmarke für das Kriterium der Zusätzlichkeit gelten. Das DVF bemängelt, dass die Investitionsquote im Kernhaushalt de facto bei 10 Prozent oder sogar darunter liegt.
2. Strukturreformen bei der Finanzierung und den Zielbildern und Infrastrukturplänen. Für alle Verkehrsträger liegen laut Koalitionsvertrag bereits Konzepte vor. Zielbilder und Infrastrukturpläne müssen entwickelt und Finanzmittel langfristig gesichert werden, über Mehrjährigkeit und Fondskonzepte. Für die Bundesfernstraßen geht es um direkte Mittelzuweisungen und die Kreditfähigkeit der Autobahn-GmbH, bei der Schiene stehen Infraplan und Schieneninfrastrukturfonds an. Die Wasserstraße braucht einen durchfinanzierten Finanzierungs- und Realisierungsplan. Ebenso muss eine Lösung für die Hafeninfrastrukturen gefunden werden.
3. Private Investitionen hebeln, Investitionsklima und Partnerschaften stärken. Projekte müssen schneller und über den Lebenszyklus kostengünstiger umgesetzt und erhalten werden. Daher muss die Kompetenz der privaten Wirtschaft bei Planung, Bau und Betrieb von Infrastrukturen in Form von partnerschaftlichen Modellen und entsprechenden Anreizstrukturen aktiviert werden. Zudem müssen für die Hebelung privaten Kapitals geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.
4. Ausschreibungs- und Vergabeprozesse vereinfachen und beschleunigen. Es muss schneller gehen, daher ist eine stärkere Standardisierung und Digitalisierung der Verfahren, die Bündelung von Projekten sowie die Stärkung der Multiprojektfähigkeit der Verwaltung einzurichten. Für neue Verfahren und Vergabekriterien Rechtssicherheit schaffen und damit Innovation und Nachhaltigkeit einen Stellenwert zu geben, die Schnelligkeit der Fertigstellung als Kriterium zu ermöglichen und kooperative Verfahren zu etablieren.
5. Bürokratie abbauen, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, mehr digitalisieren. Der geplante pauschale Personalabbau von 8 Prozent z. B. bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verlangsamt Prozesse. Diese hinlänglich bekannten Mängel gefährden den effizienten Einsatz des Sondervermögens und einen zügigen Investitionshochlauf, Infrastrukturprojekte werden verschleppt und verteuert. Die bisherigen Beschleunigungsgesetze müssen aktiv genutzt und von der Leitungsebene freigegeben werden. Weitere Maßnahmen sind. Stichtagsregelungen, eine stärkere Parallelisierung der Prozesse, die Etablierung der Plangenehmigung als Regelverfahren, die Reform des materiellen Umweltrechts und die Vereinfachung von Verfahren zur Infrastrukturinbetriebnahme. Der Koalitionsvertrag und der Deutschlandpakt zeigen die Prioritäten für beschleunigte Verfahren und Bürokratieabbau auf. Ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das die erforderlichen Maßnahmen bündelt, ist ein wichtiger erster Schritt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF), Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin, Telefon: 030 2639540
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