Offenlegungspflicht: Unternehmen drohen neue Sanktionen
(Berlin) - Unternehmen drohen neue Sanktionen, wenn sie ihren Offenlegungspflichten nicht nachkommen. Darauf wies Klaus Bräunig, Sprecher der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Montag (5. November 2007) anlässlich einer Informationsveranstaltung des Justizministeriums hin. Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs sind seit Anfang 2007 dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 bis zum 31. Dezember 2007 zu veröffentlichen. Dieses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger und nicht mehr beim örtlichen Handelsregister. Bei Unterlassung drohen Ordnungsgelder von 2.500,- bis 25.000,- Euro, erklärte Bräunig.
Die Ordnungsgelder können sowohl gegen die Gesellschaft festgesetzt werden, als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter, also vor allem die Geschäftsführer. Zunächst wird das Ordnungsgeld nur angedroht. Danach hat die Gesellschaft sechs Wochen Zeit, die geforderten Unterlagen elektronisch nachzureichen. Grundlage für diese verschärfte Verfolgung ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Die Publizitätsvorschriften galten bereits vor dem EHUG, wurden jedoch offenbar von vielen Unternehmen vor allem aus dem Mittelstand nicht befolgt. Das Bundesamt für Justiz wird zukünftig einfach elektronisch abgleichen, welche Unternehmen ihre Publizitätspflichten verletzt haben und dies dann entsprechend sanktionieren, sagte Bräunig. Um Unternehmer und Unternehmen mit den neuen Publizitätsvorschriften vertraut zu machen, hat der BDI eine Broschüre erstellt, die unter folgendem Link abrufbar ist:
http://www.bdi-online.de/sbrecherche/7883.htm.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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