Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle
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Ohne #Glasfaser kein 5G: VKU zur #Anhörung zum Fünften TKG-Änderungsgesetz im #Bundestag

(Berlin) - zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur über das Fünfte TKG-Änderungsgesetz erklärt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Die Anhörung zeigt: Die Abgeordneten wollen den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes vorantreiben. Das klappt, wenn sie beherzt die hinderlichen, strukturellen Wettbewerbsverzerrungen abbauen und Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Gelingt der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes, trägt dies zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land bei und schafft zudem die notwendige Voraussetzung für 5G.

VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche: "Deutschland braucht eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasernetzen. Nur mit einer modernen und leistungsfähigen Breitband-Infrastruktur ist die Entwicklung zu einer Gigabit-Gesellschaft möglich. Zukünftig müssen Daten gleichermaßen in Städten und auf dem Land, in Ost und West, in Echtzeit verfügbar sein. Davon ist Deutschland derzeit jedoch weit entfernt. Funkloch statt Gigabit - das ist der Alltag. Der Glasfaserausbau entscheidet, ob Deutschland den Sprung ins digitale Zeitalter schafft. 5G-Antennen brauchen einen Anschluss an das Glasfasernetz: ohne Glasfaser kein 5G."

Der VKU empfiehlt, auf den guten Lösungsvorschlägen des Bundesrats aufzubauen:

- Strukturelle Wettbewerbsverzerrungen abbauen: Bisher können alle Akteure einfach ihr Kabel mit in den Graben legen, sobald die Grube ausgehoben ist - und so die Kosten für den Tiefbau umgehen. Die Folge ist ein Über- oder Doppelausbau von Leitungen. Das bremst den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen stark aus. Statt Wettbewerb auf dem Netz zu fördern, kommt es zu einer volkswirtschaftlich höchst unvernünftigen Baupraxis. Der Bundesrat will mit seinem Entwurf (kommunalen) Unternehmen noch stärker als die Bundesregierung ermöglichen, sich gegen den unzumutbaren Überbau ihrer Glasfasernetze erfolgreich wehren zu können.

- Rechtssicherheit schaffen: Bislang begreift die Bundesnetzagentur die Investitionen kommunaler Unternehmen in Glasfaserleitungen aufgrund ihrer Eigentümerstruktur als öffentliche Mittel - auch wenn sie den Bau eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder bestreiten. In Folge dieser Auslegung bestand immer das Recht zur Mitverlegung. Das sollten die Abgeordneten unterbinden.
Mit diesen Maßnahmen zum Glasfaserausbau würden die Abgeordneten die technische Basis für 5G schaffen. Als flankierende Maßnahmen empfiehlt der VKU:

- Regionale Frequenzen: 5G ist viel mehr als nur besserer Mobilfunk. 5G ist die zentrale Steuerungstechnologie für die digitale Zukunft. Für Smarte-Kommunen-Anwendungen brauchen kommunale Unternehmen 5G-Frequenzen zur regionalen Nutzung. Ebenso wie Firmen ihre Chance auf Frequenzen zur lokalen Nutzung für eigene Werksnetze bekommen sollen, müssen auch Kommunen ihrerseits die Chance erhalten, mit regionalen Frequenzen Smarte-Kommunen-Netze aufzubauen.

- Lokales Roaming: Hat ein Anbieter kein eigenes Netz in einem Gebiet, steckt der Kunde bisher im Funkloch. Künftig könnte die Bundesnetzagentur lokales Roaming in unterversorgten Gebieten anordnen. Bei lokalem Roaming könnte der Kunde einfach die Netze anderer Betreiber nutzen. Das ist nach EU-Recht zulässig. Diese Regelung sollten wir jetzt umsetzen, statt zwei Jahre verstreichen zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

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