Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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Ohne polizeilichen Anlass kein automatisiertes Kennzeichenscanning / BDK fordert differenzierte Anlassbeschreibung zur Gefahrenabwehr in allen Polizeigesetzen

(Berlin) - „Das Scannen und der Abgleich von Kraftfahrzeugkennzeichen ist ein wertvolles polizeiliches Arbeitsmittel, um nach Straftätern, entwichenen Häftlingen oder Entführungsopfern zu fahnden“, so der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen.

„Gleiches gilt, um nach gestohlenen Fahrzeugen oder gestohlenen Kennzeichen zu fahnden. Aber wir müssen immer einen polizeilichen Anlass haben, um diese Maßnahme auszulösen.“

„Wenn wir nach einem oder mehreren bestimmten Fahrzeugen fahnden, brauchen wir nicht die Daten von Fahrzeugen zu speichern, nach denen wir nicht gesucht haben,“ ist für den BDK-Chef Klaus Jansen klar, dass die Daten der gescannten Kennzeichen, die nicht im Fahndungsbestand sind, sofort wieder zu löschen sind.

„Die Bedingungen des automatisierten Fahndungsabgleichs von Kraftfahrzeugkennzeichen muss in allen Bundesländern unter den gleichen rechtlichen Bedingungen stattfinden“, bekräftigt der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen seine Forderung nach einheitlichen Polizeigesetzen in allen 16 Bundesländern.

„Es ist bemerkenswert, welche Fehlerhaftigkeit das Bundesverfassungsgericht den Bundes- und Landesgesetzgebern im Hinblick auf Verfassungsmäßigkeit ihrer Gesetzesvorlagen zwischenzeitlich testiert,“ ist der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen verwundert, dass trotz Vorliegen einer Vielzahl von verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung einige Gesetzesschreiber von Verfassungsrichtern immer wieder korrigiert werden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Bernd Carstensen, Pressesprecher Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529

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