Ohne Steuerberater geht es nicht / private Steuerberatungskosten müssen abzugsfähig sein
(Berlin) - Der Sonderausgabenabzug privater Steuerberatungskosten stellt keine Subvention dar. Die Delegierten der Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) fordern deshalb in einer Resolution vom 2. Juni 2006 den Gesetzgeber auf, die seit Jahresbeginn in Kraft getretene Streichung der entsprechenden Regelung (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) zurückzunehmen.
Das Steuerrecht wird immer komplizierter. Ohne steuerlichen Rat sind deshalb viele Steuerpflichtige nicht in der Lage, ihren Erklärungspflichten ordnungsgemäß nachzukommen oder ihre steuerrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Steuerberatungskosten entstehen somit zwangsläufig und müssen gemäß der verfassungsrechtlich gebotenen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit abzugsfähig bleiben. Die Delegierten befürchten zudem eine Zunahme von Rechtsstreitigkeiten, da Abgrenzungsprobleme zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Steuerberatungskosten vorprogrammiert sind. Vermehrte Rückfragen der Verwaltung an nichtberatene Steuerpflichtige und damit höhere administrative Kosten sowie längere Veranlagungszeiten sind weitere Folgen der Streichung des Sonderausgabenabzugs. Insgesamt sind die prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von 600 Mio. Euro nach Auffassung der Steuerberater völlig unrealistisch.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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