Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Ombudsmann der Öffentlichen Banken legt Jahresbericht 2007 vor

(Berlin) - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat heute (20. Juni 2008) in Berlin den Jahresbericht 2007 über die Tätigkeit seiner Kundenbeschwerdestelle und des „Ombudsmann der Öffentlichen Banken“ veröffentlicht.

Demnach verzeichnete die Kundenbeschwerdestelle im Jahr 2007 insgesamt 557 Eingaben gegenüber 672 Eingaben im Jahr 2006. Hiervon unterfielen 237 Beschwerden dem VÖB-Schlichtungsverfahren (2006: 251). In 80 Fällen (2006: 101) unterbreitete der VÖB-Ombudsmann den Parteien einen Schlichtungsvorschlag, der bei 31 Prozent der Fälle zu Gunsten der Beschwerde führenden Kunden ausfiel. 116 Vorgänge (2006: 103) konnten bereits im Vorverfahren erledigt werden. Hierbei wurde in 56 Prozent der Fälle eine für den Beschwerdeführer günstige Lösung gefunden (2006: 51 Prozent). Die meisten Kundenbeschwerden betrafen, wie bereits in den Vorjahren, die Sachgebiete „Hypothekarkredit“ (53 Beschwerden), „Kontoführung/Zahlungsverkehr“ (49 Beschwerden), „Girokonto für Jedermann“ (33 Beschwerden) und „Gebühren/Entgelte“ (29 Beschwerden). Den leichten Rückgang bei der Gesamtzahl der Beschwerden gegenüber 2006 bewertet der Verband als klaren Zufriedenheitsbeweis der Kunden ihren Banken.

Die auf niedrigem Niveau stabilen Beschwerden zum „Girokonto für Jedermann“ machen deutlich, dass die Banken die 1995 veröffentlichte Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses gewissenhaft und flächendeckend umsetzen. Der Verband wertet dies als einen weiteren Beleg dafür, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Girokonto für Jedermann weiterhin nicht besteht.

Der Ombudsmann der Öffentlichen Banken, Klaus Wangard, sieht den Ombudsmann im Streitfall in der Vermittlerrolle zwischen den Banken und ihren Kunden. Das Schlichtungsverfahren hat dabei für Bankkunden, anders als ein Gerichtsverfahren, den Vorteil, dass es kostenfrei, schnell und unbürokratisch ist.

27 Mitgliedsbanken des Verbandes nehmen am VÖB-Kundenbeschwerdeverfahren teil (Liste unter www.voeb.de). Deren Kunden können sich bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle wenden, die zunächst ein Vorverfahren durchführt. Weitere Informationen zur VÖB-Kundenbeschwerdestelle, zum Beschwerdeverfahren sowie ein druckfähiges Foto von Klaus Wangard finden Sie unter www.voeb.de. Ein Presseexemplar des aktuellen Jahresberichts kann unter presse@voeb.de bestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Martina Gottwald, Referentin, Presse und Kommunikation Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 81920, Telefax: (030) 8192222

(el)

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