Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung
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Ondracek kritisiert Steueramnestie als „Kapitalen Flop“

(Berlin) - Der DSTG-Bundesvorsitzende und stellvertretende dbb Chef Dieter Ondracek hat am 1. September 2004 gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR2) die Steueramnestie der Bundesregierung als kapitalen Flop bezeichnet. Die DSTG, so Ondracek, habe bereits während des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen, dass die erhofften 5 Mrd. Euro Steuereinnahmen ein Wunschtraum bleiben würden, wenn nicht gleichzeitig der Ermittlungsdruck verstärkt werde. Ondracek: 'Viele der Steuersünder, die ihre Schätze seit Jahren im Ausland gebunkert haben, stellen sich natürlich die Frage, warum soll ich diesen Schatz nun offenbaren und 25 % Steuern zahlen und sogar zukünftig den 'ehrlichen' Steuersatz entrichten, wenn die Alternative, Null zu zahlen, weiterhin gefahrlos bleibt. Wir schätzen, dass bis Ende Juli noch keine 400 Mio. Euro in der Kasse gelandet sind.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass zum Jahresschlussspurt noch einige mehr diesem Lockangebot folgen, wird bestenfalls 1 Mrd. Euro Mehreinnahmen erreichbar sein.' Darüber hinaus bleibt der DSTG-Chef bei seiner grundsätzlichen Kritik an der Amnestie: 'Wenn der Staat denen, die ihn zunächst betrügen, einen Großteil der Beute belässt und von der Strafe freistellt, muss sich im Nachhinein der ehrliche Steuerzahler als der Dumme vorkommen.'

Gleichwohl sei die Amnestie jetzt geltendes Recht und zudem wirtschaftlich ein Schnäppchen, im Regelfall drei- bis fünfmal günstiger als die herkömmliche Selbstanzeige. Ondracek abschließend: 'Ein anderer Vorteil ergibt sich vor allem für Beamte. Die herkömmliche Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung hatte für Beamte weit reichende disziplinarrechtliche Folgen. Über die steuerrechtlichen Effekte hinaus waren Beamte bisher nicht durch das Steuergeheimnis geschützt. Steuervergehen galten als schwerwiegende Wirtschaftsdelikte und konnten eine Offenbarung an den Dienstherrn nach sich ziehen. Entscheidender Vorteil der Amnestie für die Beamten ist, dass der Inhalt der strafbefreienden Erklärung durch die Verwendungsbeschränkung des § 13 StraBEG umfassend geschützt ist. Eine Weitergabe zur Einleitung oder zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens ist im StraBEG nicht vorgesehen.'

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: 030/40815400, Telefax: 030/40814399

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