Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender begrenzen / Strikte Bindung an Rundfunkauftrag erforderlich
(Berlin) - Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) fordert eine spürbare Begrenzung der Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten. Die Internetdienste von ARD und ZDF, so erklärte der Verband am 23. Mai in Berlin, stünden vielfach im Wettbewerb mit Angeboten von Zeitschriftenverlagen. Während sich die Zeitschriften-Angebote aus Werbung und Vertriebserlösen finanzieren müssten, würden die Online-Angebote der Sendeanstalten aus Gebührengeldern finanziert. Dies führe in Teilmärkten zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen.
Vor der am Montag stattfindenden Konferenz der Ministerpräsidenten forderte der VDZ die Bundesländer daher auf, bei der geplanten Novelle des Rundfunkstaatsvertrages darauf zu achten, dass die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF deutlich eingegrenzt würden. "Wir fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur Online-Dienste mit programmbezogenem Inhalt anbieten darf, sofern diese zur Erfüllung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch erforderlich sind", sagte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
In diesem Zusammenhang kritisierte der VDZ, dass öffentlich-rechtliche Sendeanstalten immer wieder das Verbot von Werbung in den von ihnen betriebenen Online-Diensten zu umgehen versuchen. Es stelle sich die Frage, was z.B. Kontaktbörsen oder E-Commerce-Angebote mit Hyperlink zu den Web-Angeboten des Produktanbieters noch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zu tun hätten, so der Verband.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Haus der Presse, Markgrafenstr.15, 10969 Berlin
Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298103
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