Online-Portal für Vollständigkeitserklärung seit heute (1. Oktober 2008) frei geschaltet
(Berlin) - Das neue Internet-Portal für Vollständigkeitserklärungen (VE) ist seit heute (1. Oktober 2008) frei geschaltet. Das hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bekannt gegeben. Es richtet sich an rund 4500 Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen und deshalb künftig eine VE abgeben müssen.
Sie finden unter der Internetadresse www.ihk-ve-register.de zunächst u. a. die Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten (FAQ) sowie die IHK-Ansprechpartner. Die konkrete VE-Hinterlegung in diesem Register ist erst ab dem 1. Februar 2009 möglich und muss gesetzlich bis zum 1. Mai 2009 erfolgt sein.
Ab dem 2. Mai 2009 wird dann auch die Liste der Unternehmen, die eine VE bei der zuständigen IHK abgeben haben, auf dieser Internet-Plattform veröffentlicht. Mit diesem Internet-Portal können sich alle verpflichteten Unternehmen bereits jetzt vorbereiten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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