Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Open for Signature: Zeremonie zur Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs

(Berlin/Luxemburg) - Seit Dienstag liegt die Konvention des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs zur Zeichnung durch die Vertragsstaaten aus. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die rasche Unterzeichnung durch die ersten 17 Staaten. Der DAV appelliert nun an die neue Bundesregierung, durch eine zeitnahe Unterzeichnung und Ratifikation ebenfalls ein wichtiges Zeichen für die unabhängige Anwaltschaft und rechtsstaatliche Grundwerte zu setzen.

Es ist ein historischer Moment: Seit dem 13. Mai 2025 liegt die Konvention des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs zur Zeichnung durch die Vertragsstaaten aus. Anlässlich der feierlichen Zeremonie in Luxemburg haben bereits 13 Staaten, darunter Frankreich, Polen und Italien, die Konvention unterzeichnet; vier weitere Staaten folgten gestern (siehe hierzu die Pressemitteilung des Europarates).

„Wir freuen uns, dass dieses wichtige Projekt, das der DAV lange gefordert hatte und in der Redaktionsphase aktiv begleitet hat, nun Realität geworden ist. Wir hoffen nun auf eine rasche Unterzeichnung und anschließende Ratifikation durch Deutschland und möglichst zahlreiche weitere Staaten weltweit“, betont Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV. Mit einer raschen Unterzeichnung und anschließenden Ratifikation könne Deutschland gerade in der aktuellen Zeit ein wichtiges Signal zur Stärkung rechtsstaatlicher Grundwerte senden sowie ein Zeichen der Solidarität mit der Anwaltschaft als zentralem Teil des Rechtsstaats setzen.

Die Angriffe auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, wie sie derzeit etwa in den USA und der Türkei zu beobachten sind, aber auch die Angriffe auf einzelne Anwältinnen und Anwälte in Ländern der EU zeigen, wie wichtig klare und verbindliche Regelungen zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung und Selbstverwaltung sowie zur Sicherung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft sind.

Mehr zur Konvention des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs lesen Sie im Statement vom 12. März 2025 sowie in der Mai-Ausgabe des Anwaltsblatts.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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