Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

§ 20 AGG / Kosten der Mutterschaft müssen auch von Männern getragen werden

(Berlin) - Am 16. Juni 2006 beschließt der Bundesrat über eine Reihe von Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Unstreitig ist die Regelung des § 20 Abs. 2 Satz 3 des Entwurfs zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: ,,Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen".

,,Die Regelung bestimmt damit für eine privatrechtliche Versicherung Standards, die bisher schon für die gesetzlichen Versicherungssysteme angewendet werden. Es ist gut, dass endlich Schluss sein wird mit der diskriminierenden Praxis privater Krankenversicherer, die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft in die Prämienkalkulation für Frauen, nicht aber für Männer einzubeziehen. § 20 AGG wird Auswirkungen auf die laufende Gesundheitsdebatte haben müssen" sagte Jutta Wagner, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes am 16. Juni 2006 in Berlin.

Das Verbot, die Kosten von Schwangerschaft und Mutterschaft allein den Frauen zuzuweisen, ist ein zentraler Eckpunkt der laufenden Debatte zur Gesundheitsreform. Die geplante Regelung hat beste Aussichten, das parlamentarische Verfahren unverändert zu überstehen, da sie die Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
(EU-Gleichbehandlungsrichtlinie) 1:1 umsetzt. Dazu ist die Bundesregierung verpflichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Anke Gimbal, Geschäftsführerin Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22

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