Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

§ 219a endlich Geschichte!

(Berlin) - Statement von Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins.

Der Bundestag hat heute die ersatzlose Streichung des sogenannten "Werbeverbots für Abtreibungen" (§ 219a des Strafgesetzbuchs) sowie die Aufhebung darauf basierender Verurteilungen beschlossen. Bislang durften Ärztinnen und Ärzte ausschließlich über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Jede weitergehende Aufklärung, etwa über die angebotene Methode, Alternativen oder Risiken, fielen unter verbotene "Werbung". Das Gesetz zur Aufhebung der Regelung muss formal noch den Bundesrat passieren, kann aber auch ohne Zustimmung in Kraft treten. Der DAV hatte seit Langem die Aufhebung gefordert.

"Es ist ein guter Tag für Patientinnen, die nun endlich umfassende Informationen in den Praxen erhalten können, an die sie sich wenden. Es ist aber auch ein guter Tag für Ärztinnen und Ärzte, die nun offen darüber informieren dürfen, wie sie ungewollt Schwangeren helfen können, ohne in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen - absurd genug, dass es bis jetzt überhaupt so war. Angesichts der Straflosigkeit des legalen Schwangerschaftsabbruchs war der § 219a völlig aus der Zeit gefallen. Im Sinne des Ultima-Ratio-Prinzips war es der richtige Weg, die Vorschrift ersatzlos zu streichen - und diejenigen zu rehabilitieren, die deswegen verurteilt wurden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(ss)

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