Parkraumbedarf des Handwerks wird endlich mitgedacht
(Berlin) - Zur Verabschiedung der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch den Deutschen Bundestag am 26. März 2026 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes schafft der Bundestag die Grundlage für die Digitalisierung von Führerscheinen und die digitale Parkraumkontrolle. Ein wichtiger Fortschritt ist dabei die Erweiterung der Verordnungsermächtigung für Bewohnerparkzonen auf ansässige Betriebe, für die sich das Handwerk seit Langem einsetzt. Bisher konnten Betriebe in Bewohnerparkzonen Parkberechtigungen am eigenen Standort nur über lokale Ausnahmeregelungen erhalten. Die Stellplatzbedürfnisse des ansässigen Handwerks werden im Gesetzesrahmen nun erstmals ausdrücklich anerkannt.
Auch die Präzisierung der Regelung durch die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses, die erstmals auch Gruppen mit gebietsübergreifendem Parkraumbedarf berücksichtigt, erweitert aus Sicht des Handwerks sinnvoll den bestehenden Rahmen. Damit besteht künftig die Möglichkeit, auch nicht ortsansässige Handwerker oder ambulante Pflegedienste, die Kunden in Bewohnerparkzonen bedienen, in die Parkberechtigung einzubeziehen. Bisher war dies nur in einzelnen Städten über den Handwerkerparkausweis möglich.
Für ihre Arbeiten sind Handwerksbetriebe auf Stellflächen in unmittelbarer Kundennähe angewiesen. Sowohl ansässige als auch auswärtige Betriebe stoßen hier jedoch zunehmend an Grenzen, da wachsender privater Pkw-Verkehr sowie die Stärkung von Radverkehr und ÖPNV die Situation in Städten und Gemeinden weiter verschärfen. Deshalb kommt es jetzt entscheidend darauf an, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zügig und praxistauglich in der Straßenverkehrsordnung auszugestalten und für flächendeckende Rechtssicherheit zu sorgen. Ergänzend wäre aus Sicht des ZDH die Einführung eines eigenen Verkehrszeichens oder Zusatzschildes für Handwerks- und Versorgungsverkehre ein sinnvoller Folgeschritt. Auf dieser Grundlage können Städte und Kommunen moderne und ausgewogene Verkehrskonzepte entwickeln, die betriebliche Mobilität sichern und das Handwerk als unverzichtbaren Bestandteil lebenswerter Quartiere und der Mobilitätswende stärken.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0
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