Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.

Pathologen unterstützen den Aufbau des Krebsregisters

(Gelsenkirchen) - Das europaweit größte Krebsregister, das Epidemiologische Krebsregister NRW, ist am 1. Juni 2005 an den Start gegangen. Die Registerpopulation umfasst etwa 18 Millionen Einwohner, die in 54 Kreisen und kreisfreien Städten leben. Der Berufsverband Deutscher Pathologen begrüßt das neue flächendeckende bevölkerungsbezogene Krebsregistergesetz in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich und setzt sich für eine zügige Umsetzung ein.

Im Epidemiologischen Krebsregister NRW sollen alle in NRW neu aufgetretenen Fälle von Krebs vollzählig erfasst und mit den im Gesetz vorgeschriebenen Angaben zum Tumorgeschehen bei Diagnosestellung vollständig dokumentiert werden. Das Krebsregistergesetz NRW hat deshalb die Meldepflicht für behandelnde und diagnostizierende Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Die Ergebnisse der Krebsregistrierung liefern wichtige Informationen über die zeitliche Entwicklung und die regionale Verteilung der einzelnen Krebserkrankungen. Darüber hinaus liefern sie Hinweise für die Planung und die Qualität der Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen in der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. „Für jeden einzelnen Pathologen muss es selbstverständlich sein, sich in dieser speziellen Frage zu engagieren“, ermuntert Prof. Schlake seine Fachkollegen.

Gerade die Einbeziehung der Pathologen ist für die Vollzähligkeit von existentieller Bedeutung, wenn man bedenkt, dass nahezu jede Krebsdiagnose durch einen Pathologen gestellt bzw. bestätigt wird. „Die Schaffung international anerkannter Epidemiologischer Krebsregister mit einer Meldevollzähligkeit von rund 95 Prozent ist ohne das aktive Mitwirken der Pathologen nicht möglich“, betont der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Pathologen, Prof. Dr. med. Werner Schlake. Ziel muss es sein, letztlich eine flächendeckende, vollzählige und vollständige Krebsregistrierung für ganz Deutschland zu erreichen. Hierbei spielt die Gruppe der Pathologen eine zentrale Rolle.

In NRW ist es gelungen, ein praxistaugliches Modell zu erarbeiten, das sowohl den Pathologen einen vertretbaren Aufwand zumutet, als auch den Anforderungen des Datenschutzes entspricht. Grundlage ist die im Gesetz über Krebsregister des
Bundes vorgeschlagene Verschlüsselung der Identitätsdaten durch die Bildung von Kontrollnummern. Dieser Vorgang findet bei den Pathologen statt, so dass nur anonymisierte Befunde den Herrschaftsbereich des Pathologen verlassen. Die Entscheidung, ob ein Befund für das Krebsregister relevant ist oder nicht, trifft der Pathologe direkt bei der Erstellung.

Es sind vor allem die Aufgaben der Qualitätssicherung und der Qualitätsevaluierung, die ein funktionierendes Epidemiologisches Krebsregister unverzichtbar machen. Neben Zweitmeinung und Qualitätssicherungssystemen, wie z. B. der Obduktionspathologie, handelt es sich hier um ein weiteres großes und wichtiges Gebiet, auf dem die Mitarbeit der Fachgruppe der Pathologen von essenzieller Bedeutung ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Pathologen e.V. Rotthauser Str. 23, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209/155630, Telefax: 0209/1556315

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