Pendlerpauschale / Bundesregierung drückt sich vor einer klärenden Entscheidung
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler Deutschland kritisiert die Entscheidung der Großen Koalition, keine Korrekturen an der jetzigen Pendlerpauschale vorzunehmen. Bereits mehrere Finanzgerichte und auch das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, haben ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung geäußert. Vor diesem Hintergrund ist es ein Armutszeugnis der Bundesregierung, die für 2008 erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um erst dann zu handeln.
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler lässt die Bundesregierung mit dieser Politik Millionen Pendler im Unklaren, wie ihre zwangsläufig entstandenen Kosten steuerlich behandelt werden. Denn bei der Eintragung von Freibeträgen in der Lohnsteuerkarte sind die ersten 20 Kilometer durch dass Finanzamt einzutragen. Hingegen können bei der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2007 die ersten 20 Kilometer durch das Finanzamt wiederum gekürzt werden. Diese Politik ist für Steuerzahler und Verwaltung verwirrend und unklar!
Auch die Verwaltung selbst wird durch die Entscheidung der Großen Koalition im Regen stehen gelassen. So müssen im kommenden Jahr sämtliche Steuerbescheide hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig ergehen. Dass heißt, dass höchstwahrscheinlich nach der steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes alle Steuerbescheide geändert werden müssen. Schon jetzt entsteht bei der Eintragung der Freibeträge ein erheblicher Aufwand für das formelle Antrags- und Einspruchsverfahren sowie des Verfahrens zur Aussetzung der Vollziehung. Dieser erhebliche bürokratische Aufwand und die damit verbundenen Kosten hätten durch ein entschlossenes Handeln der Bundesregierung vermieden werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Pressestelle
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