Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
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Pendlerpauschale: Steuervereinfachung nicht in Sicht

(Berlin) - Für Verwirrung sorgt die Neuregelung zu den Fahrtkosten im Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007. Die Pendlerpauschale erfasste bislang Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit bzw. Betriebsstätte, die mit einem bestimmten Pauschbetrag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben die Einkünfte minderten.

Dies soll ab 2007 anders werden. Nach dem sog. „Werkstorprinzip“ soll das, was der Steuerpflichtige aufwendet, um zur Arbeit bzw. Betriebsstätte zu gelangen, zu seinem privaten Bereich gehören und damit steuerlich unbeachtlich sein.

Dieser Ansatz ist steuersystematisch gut begründbar, da er das Wohnen konsequent von der Erwerbstätigkeit trennt und nur die in der Erwerbssphäre direkt anfallenden Aufwendungen die Einkünfte mindern. Problematisch ist allerdings, dass der Gesetzentwurf diesen Ansatz nicht durchhält. Fernpendler, die einen Arbeitsweg über 20 km zurücklegen, kommen in den Genuss einer Härtefallregelung. Ab dem 21. Kilometer sollen Fahrtkosten „wie Werbungskosten“ abgezogen werden können. Zur Ermittlung des Eigenverbrauchs bei Gewinneinkünften werden die Fahrtkosten zur Betriebsstätte wiederum der betrieblichen Nutzung zugerechnet, obwohl sie keine Betriebsausgaben mehr sind.

Steuersystematisch bedeutet diese Neuregelung einen Rückschritt, da mit den „Als-ob-Werbungskosten“ eine neue Kategorie der abziehbaren Aufwendungen geschaffen wurde. Auch in Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes wird sich der Gesetzgeber kritische Nachfragen gefallen lassen müssen, sollte das Gesetz so beschlossen werden.

Ein systematisch korrektes Steuerrecht sieht anders aus!

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

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