Pendlerpauschale und Kinderbetreuungskosten sind gleich zu behandeln
(Berlin) - Im Zusammenhang mit der gerade veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Pendlerpauschale (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2008 - VI R 17/07, Rubrik "Entscheidungen", http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.1.23/6R1707.html) weist der Deutsche Juristinnenbund (djb) darauf hin, dass wegen der ähnlich gelagerten Problematik alle erwerbstätigen Eltern die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten in ihren offenen Einkommensteuerveranlagungen in verfassungsgemäßer Höhe - ab dem ersten Euro - gegenüber dem Fiskus geltend machen sollten.
Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig und hat die Regelung dem Bundesverfassungsgericht mit ausführlicher Begründung zur Prüfung vorgelegt. Die in dem Beschluss angeführten Argumente haben größtenteils auch für die rechtliche Beurteilung der bislang nur eingeschränkten Abzugsmöglichkeit der Kinderbetreuungskosten nach heutiger Rechtslage (ab dem Jahr 2006) und nach alter Rechtslage Bedeutung. Mehrere Verfahren dazu sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
,,Die Entscheidung des BFH sollte Anlass sein, sämtliche offenen Verfahren über die Höhe von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten im Einspruchs- oder Klageverfahren ruhend zu stellen", empfiehlt Jutta Wagner, Präsidentin des djb, in Berlin.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
Pressestelle
Anklamer Str. 38, 10115 Berlin
Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22
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