Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall
Anzeige

Peters fordert Erhalt des VW-Gesetzes

(Frankfurt am Main) - Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, wonach Teile des VW-Gesetzes gegen Europarecht verstoßen, hat die IG Metall die Bundesregierung aufgefordert, das VW-Gesetz zu erhalten und europarechtskonform zu gestalten. „Das EuGH hat nicht das VW-Gesetz, sondern nur bestimmte Bestimmungen für europarechtswidrig erklärt“, sagte der Erste Vorsitzende der Gewerkschaft, Jürgen Peters, am Dienstag (23. Oktober 2007) in Frankfurt.

Unberührt blieben beispielsweise die Paragraphen, wonach zwei Drittel der Stimmen des Aufsichtsrats notwendig seien, um Produktionsstandorte zu verlegen. „Es gibt keinen Grund, das Gesetz als solches in Frage zu stellen“, betonte Peters, „vielmehr muss die Bundesregierung das Gesetz entsprechend der neuen Gegebenheiten dem Europarecht anpassen und in seiner Substanz erhalten“. Es liege jetzt in der Hand der Bundesregierung, ihren Beitrag für die Sicherheit der Arbeitsplätze bei Volkswagen zu leisten.

Gleichzeitig kritisierte Peters die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Es sei ein weiteres Zeichen für die Entfremdung der Europäischen Institutionen von den Menschen, wenn „dem freien Kapitalverkehr und somit dem Interesse von Anlegern ein höherer Stellenwert eingeräumt werde als den Interessen der Arbeitnehmer“. Diese Entscheidung sei ein Rückschlag für die aufkeimende Hoffnung der Menschen auf eine soziale Ausrichtung der Europäischen Union, sagte Peters.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall) Pressestelle Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige