Peters: Nürnberger Arbeitsgerichtsurteil unterhöhlt Streikrecht
(Frankfurt am Main) - Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, hat das Urteil des Nürnberger Arbeitsgerichts zum Streik bei der Bahn scharf kritisiert. Eine solche Entscheidung unterhöhlt das Streikrecht in Deutschland, sagte Peters am Donnerstag (09. August 2007) in Frankfurt. Einen möglichen volkswirtschaftlichen Schaden als Begründung für die Einschränkung des Streikrechts anzuführen, sei absurd. Ein Streik, der keinen wirtschaftlichen Druck ausübt, ist kein Streik sondern kollektives Betteln.
Gleichzeitig kritisierte Peters das Vorgehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL). Die GDL lässt sich bei Ihrem Handeln nicht von der Idee der Solidarität aller Beschäftigten leiten, vielmehr verfolge sie Partikularinteressen. Wenn Piloten bei Cockpit streiken, so seien ihnen die Interessen der Flugbegleiter egal, wenn Ärzte des Marburger Bundes streiken, sind ihnen die Arbeitsbedingungen der Krankenschwestern wurscht, wenn die Lokomotivführer mit der GDL streiken, kümmern sie sich nicht um die Gleisarbeiter. Das sei nicht das Prinzip der IG Metall. Wir erheben einen gesellschaftlichen Anspruch, der weit über die Vertretung von Einzelinteressen hinausgeht, sagte Peters.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall)
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