Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall
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Peters: Regierungserklärung wird Anforderungen nicht gerecht

(Frankfurt am Main) - Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, hat sich enttäuscht über die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel gezeigt. „Eine Regierungserklärung, die der Zuckermarktverordnung fast soviel Platz einräumt wie der Massenarbeitslosigkeit, wird den Anforderungen nicht gerecht“, sagte Peters am Mittwoch in Frankfurt. Die Wachstumsimpulse im Koalitionsvertrag seien viel zu gering, um deutlich mehr Beschäftigung zu schaffen. „Was notwendig wäre, wird unterlassen, was gemacht wird, bringt zuwenig und ein Teil geht in die falsche Richtung“, sagte Peters.

„Insbesondere die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre und die Verschlechterungen beim Kündigungsschutz sind nicht geeignet, das von der Bundeskanzlerin beschworene Klima der Zuversicht zu schaffen“, kritisierte Peters. Merkel setze eine Politik zugunsten der Wirtschaft und zu Lasten der Arbeitnehmer fort. Die geplanten Wachstumsimpulse würden durch eine Steuerpolitik konterkariert, die massiv die Binnenkaufkraft abschöpfe. Die verteilungspolitische Ungerechtigkeit werde nicht korrigiert, sondern Arbeitnehmer und Privathaushalte, darunter vor allem Rentner und Arbeitslose, würden insbesondere durch den Abbau von Steuervergünstigungen und die höhere Mehrwertsteuer belastet. Vermögende und Spitzenverdiener würden weiterhin nicht ausreichend an der Finanzierung der Staatsausgaben beteiligt und Unternehmen weiter entlastet.

Peters forderte ein öffentliches Investitionsprogramm von mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr. Nur so könne es gelingen, die Konjunktur nachhaltig zu beleben, die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen. An der Finanzierung des Programms sollten große Vermögen und hohe Einkommen stärker als bisher beteiligt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Pressestelle Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843

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