Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Pflege-Bahr-Tarife sind als Absicherung unzureichend / Besser eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung wählen

(München) - Seit fast drei Jahren bieten die privaten Versicherer sogenannte Pflege-Bahr-Tarife an. Diese sind zur Vorsorge im Pflegefall gedacht und werden staatlich mit einem jährlichen Zuschuss von 60 Euro gefördert. Die Tarife sehen jedoch oft nur die gesetzlich geforderte Mindestleistung vor. "Dies ist meist nicht ausreichend, um die Kosten im Pflegefall abzudecken", warnt Stephan Nuding, Krankenversicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. "In solchen Fällen bräuchte man zusätzlich zu einem Pflege-Bahr-Tarif noch eine weitere Pflegezusatzversicherung", so Nuding weiter.

Besser geeignet sind aus Sicht des Experten klassische Pflegetagegeldversicherungen. Die Leistung lässt sich damit variabel an die individuelle Deckungslücke anpassen. Auch weitere Vertragsinhalte wie Wartezeiten, Beitragsfreistellung im Pflegefall und eine Dynamisierung der Leistung sind üblicherweise bei Pflegetagegeldversicherungen besser versichert. Einen Nachteil haben die Tarife allerdings: Die Versicherer fordern eine Gesundheitsprüfung. "Bei Vorerkrankungen können vom Versicherer Zuschläge verlangt oder der Versicherungsschutz verweigert werden", erklärt Stephan Nuding. Diese Prüfung besteht bei Pflege-Bahr-Tarifen nicht. Benannt sind die Tarife übrigens nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 539870, Fax: (089) 537553

(dw)

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