Pressemitteilung | Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)
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Pflege: Einschränkung der Tarif-Refinanzierung ist kein Zeichen des Vertrauens, sondern gefährdet die Versorgungssicherheit

(Berlin) - Dienstgeber- und Fachverbände aus Caritas und Diakonie üben deutliche Kritik an dem Referentenentwurf zur Pflegereform (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG). Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Tarifrefinanzierung könnten bereits kurzfristig die Versorgungssicherheit gefährden und erschweren langfristig die dringend notwendige Personalgewinnung. Dazu erklären die Verbände:

„Nach dem Gesundheitswesen soll nun auch in der Pflege die Refinanzierung attraktiver Tariflöhne beschnitten werden: Tarifsteigerungen sollen in den nächsten vier Jahren auf die – in den kommenden Jahren verminderte – Grundlohnrate gedeckelt werden. Bezeichnet wird dies in der Begründung zum Gesetzesentwurf auch noch als ’Zeichen für eine neue Vertrauenskultur in der Pflege’. Zugleich setzt das PNOG die Regelung aus, wonach Versorgungsverträge ausschließlich mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die Entgelte in Höhe von Tariflöhnen zahlen. Diese Vorgabe soll für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2030 ausgesetzt werden.

Die Politik macht klare Vorgaben zur Personalausstattung und zur Qualität der Versorgung. Gleichzeitig soll die Refinanzierung der dafür notwendigen Löhne eingeschränkt werden. Das passt nicht zusammen. Pflegedienste und -einrichtungen können nicht dauerhaft unterhalb ihrer Kosten arbeiten. Ohne auskömmliche Refinanzierung der Tariflöhne können tarifgebundene freigemeinnützige Pflegeanbieter ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen. Die Folgen sind weniger ambulante Touren, weniger verfügbare Plätze und wachsende Versorgungslücken. Die Bundesregierung sendet zudem ein fatales Signal an Menschen, die für den Pflegeberuf gewonnen werden sollen. Die erzielten Fortschritte bei der Personalgewinnung werden so leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Einsparungen mit Weitsicht beginnen nicht beim Rotstift an den Tariflöhnen. Sie beginnen dort, wo Menschen länger selbstständig bleiben können und Unterstützung früher greift. Dafür braucht es mehr Prävention, bessere Mobilitätsangebote, eine flächendeckende Pflegeberatung und digitale sowie quartiersnahe Versorgungsformen wie Telepflege.

Zu begrüßen ist, dass in dem Entwurf Investitionen in Cybersicherheit und Digitalisierung in den Blick genommen werden. Weitere Schritte sind jedoch nötig, um die Pflege von überbordender Regulierung zu entlasten, die mehr Aufwand erzeugt als Nutzen stiftet. Jede Stunde, die für überflüssige Nachweise verloren geht, fehlt in der Versorgung. Bauliche Vorschriften, starre Personalvorgaben und Dokumentationspflichten sollten auf ihre Wirtschaftlichkeit und Versorgungsrelevanz überprüft und gezielt entschlackt werden.”

Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland

Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege

Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende, Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland

Quelle und Kontaktadresse:
Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Tobias-B. Ottmar, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstr. 29, 10115 Berlin, Telefon: 030 8847170-0

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