Pflegeberufereform: Zu viele Fragen offen / bpa kritisiert Gesetzgebungsverfahren / bpa-Präsident fordert eindringlich Anhörung zum Pflegeberufegesetz im Bundestag
(Berlin) - Erst vor Kurzem hatte sich die Regierungskoalition nach zähem Ringen auf einen Kompromiss zur Zukunft der Ausbildungen in der Pflege geeinigt. Vorgesehen war, die Alten- und die Kinderkrankenpflege nicht wie ursprünglich geplant abzuschaffen, sondern den Auszubildenden eine Entscheidung zwischen diesen beiden Berufen und der sogenannten Generalistik einzuräumen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hatte dies als Chance für die Altenpflegeausbildung begrüßt, aber von Anfang an auf diverse Unklarheiten hingewiesen und auf eine Anhörung zu dem umfassend geänderten Gesetz gedrängt. Nun soll diese übliche Anhörung offenbar nicht stattfinden, und auch die den Bundestagsabgeordneten zugesagten Ausbildungs- und Prüfungsinhalte liegen nicht vor. bpa-Präsident Bernd Meurer kann diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen: "Warum diese Eile? Wird Kritik an der Verfassungskonformität der Finanzierung oder der Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten der Auszubildenden für die Alten- oder Kinderkrankenpflege befürchtet? Für alle Beteiligten ist ein optimales Gesetz wichtig, welches unter anderem den Zugang für die Hauptschüler erhält und auch die Existenz der kleinen Altenpflegeschulen sichert. Statt Spekulationen und Intransparenz brauchen wir umgehend einen Diskurs um den Gesetzesentwurf und eine Anhörung im Bundesgesundheitsausschuss", so Meurer, der zugleich mahnt, dass mit diesem Gesetz die Pflege von morgen gesichert werden muss.
Die ambulante Pflege als Ausbildungsort der Altenpflege im Gegensatz zum Kompromiss von Karl Lauterbach (MdB) und Georg Nüßlein (MdB) zu streichen, macht den Beruf nach Ansicht des bpa-Präsidenten unattraktiv.
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Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
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