Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Hauptstadtbüro und Landesverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Pflegeberufsgesetz: Bundeskabinett steuert unbeirrt auf die Verschärfung des Fachkräftemangels in der Altenpflege zu

(Berlin) - Trotz großer Widerstände von Vertretern der Altenpflege, der Ärzteschaft sowie der Kinderkrankenpflege verabschiedet das Bundeskabinett heute den Entwurf für ein neues Pflegeberufsgesetz. Die beabsichtigte Zusammenführung der Ausbildungen von Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in eine generalistische Pflegeausbildung wird zur massiven Verschlechterung bei der Fachkräftesituation in der Altenpflege sowie zu hohen Einbußen bei der Ausbildungsqualität bei allen drei Berufen führen.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: "Das Pflegeberufsgesetz ist kein Beitrag zur Verbesserung der Attraktivität der Pflegeberufe, wie oft behauptet. Denn es ist kein Fortschritt, wenn man über Jahrzehnte gewachsene, hoch spezialisierte Berufsbilder einfach über einen Kamm schert, ihnen Identität und fachliche Tiefe nimmt und das Ergebnis "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" nennt. Dass das Kabinett trotz aller Bedenken, die von der Mehrheit der Betroffenen geäußert wurden und werden, das Gesetz heute auf den Weg bringt, ist offenbar ein Ausdruck dafür, wie anfällig die politischen Verantwortlichen für bildungsideologischen Aktionismus sind. Das ist erschreckend und stimmt uns als Vertreter der Privaten Professionellen Pflege angesichts der zukünftigen Herausforderungen wenig optimistisch."

Gerade die steigenden Anforderungen im Zuge der demografischen Entwicklung würden am Plan der Bundesregierung zweifeln lassen. Zukünftig würden mehr Menschen in der Altenpflege gebraucht. Aber bereits heute herrsche in vielen Regionen Fachkräftemangel in der Pflege. Zudem würden mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II die Anforderungen an die Altenpflege weiter steigen. "Der bestehende Fachkräftemangel wird sich substanziell verschärfen, wenn, wie prognostiziert, bis zu 52.000 Ausbildungsplätze in Folge des Pflegeberufsgesetzes wegfallen. Da das Gesetz erst 2018 greifen soll, ist zudem die Frage, wer bis dahin die Ausbildung zum Altenpfleger antreten soll. Immerhin ist es nicht zu vermitteln, warum man einen Beruf, den es in Kürze nicht mehr geben wird, erlernen soll. Wir erwarten, dass die positive Entwicklung bei den Ausbildungszahlen im Zuge der Generalistik weitestgehend zum Erliegen kommt", so Knieling.

"Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, dieses Gesetz zu stoppen und vielmehr Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, tatsächliche Verbesserungen für die Arbeits- und Rahmenbedingungen für die professionelle Pflege in die Wege zu leiten", so Knieling.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro Sebastian Rothe, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20 05 90 79-0, Fax: (030) 20 05 90 79-19

(cl)

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