Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK)

Pflegegrad 1 muss bleiben und zielgerichteter ausgestaltet werden

(Berlin) - Die aktuelle Diskussion um die Abschaffung des Pflegegrads 1 ist weder neu noch zielführend. Nötig ist stattdessen eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit einer Rückzahlung entnommener Gelder und der Herausnahme von Rentenansprüchen. Sinnvoll kann auch eine Überprüfung der Wirkungsabsicht des Pflegegrads 1 sein – mit einer stärkeren Ausrichtung auf Prävention.

„Die Ziele, mit denen der Pflegegrad 1 im Jahr 2017 eingeführt wurde, sind nach wie vor gut begründet“, betont Stefan Werner, Vizepräsident des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Dabei geht zum einen um einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und zum anderen um ein Hinauszögern einer stärkeren und damit auch wesentlich teureren Pflegebedürftigkeit durch präventive Maßnahmen. Diese Ziele jetzt kurzfristig für Einsparungen über Bord zu werfen, halten wir für besonders fahrlässig.“

Der DBfK plädiert vielmehr dafür, versicherungsfremde Kosten endlich dorthin zu schieben, wo sie hingehören: in den Bundeshaushalt. Dazu gehören in erster Linie die mehr als 5 Milliarden Euro, die in der Corona Pandemie entnommen wurden, aber auch die Kosten für die Rentenpunkte pflegender Angehöriger, die sich inzwischen auf vier Milliarden Euro summieren. Zielführend wäre es laut DBfK auch, der Prävention erste Priorität einzuräumen und hierfür die Kompetenz von Pflegefachpersonen stärker zu nutzen. Sie können beraten, coachen und Angehörige schulen und begleiten. Dadurch erkennen sie frühzeitig eine drohende Überlastung, können entsprechende Unterstützungsnetzwerke aktivieren und damit Versorgungskontinuität sichern.

„Der Pflegegrad 1 muss bleiben und den Zugang zu pflegefachlicher Leistung ermöglichen“, so Stefan Werner weiter. „Wir reden hier in erster Linie von älteren Pflegebedürftigen, das Durchschnittsalter bei der Antragstellung liegt bei fast 79 Jahren. Diese vulnerable Personengruppe können wir nicht unversorgt lassen. Sie bedarf in besonderem Maß einer zugehenden, aktiven Unterstützung, wie sie insbesondere Community Health Nurses (CHN) leisten können. Dafür sollten die Mittel in erster Linie verwendet werden, und wir sehen hier sowohl die Kommunen als auch die Pflegekassen in der Verantwortung. Wir als DBfK stehen für eine Überprüfung und daraus möglicherweise resultierende Neujustierung der Wirkungsabsicht des Pflegegrads 1 bereit, nicht aber für eine Abschaffung. Die Misere der Pflegeversicherung rührt nicht daher, dass Einzelne sie nicht in der intendierten Absicht nutzen. Sie muss vielmehr strukturell beseitigt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 219157-0

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