Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle
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Pflegeheime und ambulante Dienste empört! / Mecklenburg-Vorpommern: bpa-Einrichtungen kämpfen mit den Folgen des neuen Landespflegegesetzes

(Berlin) - Vermeintliche Erfolgsmeldungen des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung des neuen Landespflegegesetzes bringen nicht nur Heimträger, sondern auch ambulante Pflegedienstbetreiber auf die Palme. Pflegedienste berichten zum Beispiel, dass nahezu alle Landkreise und kreisfreien Städte keine Förderung ambulanter Einrichtungen mehr vorsehen. Die Ausnahme bildet hier der Landkreis Ludwigslust. Bei einigen Heimen ist ein deutlicher Rückgang in der Belegung die Folge des neuen Landespflegegesetzes, was insbesondere zur Existenzgefährdung derer führen kann, die bereits vor Einführung der Pflegeversicherung einen entscheidenden Beitrag zur besseren Versorgung pflegebedürftiger Menschen geleistet haben. Nun sind in einzelnen Heimen – aufgrund der geringeren Belegung – auch schon Arbeitsplätze abgebaut worden!

Im Gegensatz zu Erklärungen des Sozialministeriums sind auch nur rund 6.000 Heimplätze voll gefördert worden. In den Jahren 1996 bis 2003 wurden lediglich die Investitionen für Heime anteilig durch das Land getragen, die nicht in den Genuss dieser Vollförderung durch die Pflegeversicherung gekommen sind. Insofern hält der bpa es für Augenwischerei, so zu tun, als wären 86 Prozent der Heimplätze ausfinanziert. Denn der vom Gesetzgeber geforderte Wettbewerb wird somit nicht mehr über die Leistung des Heimes geführt, sondern nur noch über die Höhe der Investitionskosten. Völlig „unterbelichtet“ bleibt zudem der ambulante Bereich.

„Mitglieder berichten sogar, dass Heimbewohner zum Auszug genötigt werden“, beklagt Michael Händel, stellvertretender Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, zuständig für den stationären Bereich. „Zum Teil wohnen diese aber bereits seit über 10 Jahren dort. Auch diese Folgen verschweigt das Sozialministerium.“ „Auch der Rückzug der Kommunen aus der öffentlichen Förderung erhöht die Kosten bei Pflegebedürftigen“, ergänzt Brigitte Gruchmann,

Vorstandsvorsitzende der Landesgruppe des bpa. „Ausnahme ist lediglich der Landkreis Ludwigslust, der ambulante Pflegedienste weiterhin fördert. Hieran sollten sich andere Landkreise und kreisfreien Städte ein Beispiel nehmen und eine Förderung wieder einführen.“ Der bpa wird sich auch weiterhin für die Gleichbehandlung von Pflegeeinrichtungen einsetzen, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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