Pflegeheimförderung gerät erneut in die Diskussion / Finanzministerium stoppt Kabinettsvorlage
(Berlin) - In Baden-Württemberg nehmen die Diskussionen um einen Ausstieg aus der Pflegeheimförderung wieder zu. Noch im letzten Jahr hatte das Land die Förderbestimmungen geändert, um den bestehenden Förderstau abzubauen und eine raschere Umsetzung des Pflegeheimförderprogramms zu erreichen.
Die neuerlichen Diskussionen, in die sich inzwischen auch das Finanzministerium eingeschaltet hat, waren durch einen Entschließungsantrag der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion ausgelöst worden. Darin wurde die Landesregierung gebeten, ein konkretes Ausstiegsszenario aufzuzeigen. Leider ist das Sozialministerium diesem Auftrag nicht nachgekommen, bedauert Rainer Wiesner, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg. Die dort als einseitiges Plädoyer für die Beibehaltung der Pflegeheimförderung erarbeitete Beschlussvorlage für das Kabinett, welche nicht verabschiedet wurde, ließ keine Hinweise auf das geforderte Ausstiegsszenario erkennen. Wir begrüßen es, dass nunmehr das Finanzministerium ein Mitzeichnungsrecht angemeldet hat, so Rainer Wiesner weiter.
Der bpa setzt sich seit Jahren für den Ausstieg aus der Pflegeheimförderung ein und sieht sich durch diese Entwicklung bestätigt. Rainer Wiesner: Die seit dem Jahr 2000 geforderten 10.000 zusätzlichen Pflegeheimplätze sind bereits heute deutlich übertroffen. Das Ziel eines flächendeckenden Angebots ist somit erreicht. Hierzu haben insbesondere private Träger beigetragen, die hierfür keine Fördermittel in Anspruch genommen haben. Das Förderverfahren ist außerdem Kosten treibend, so dass die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten höher sind als bei einem Förderverzicht.
Ein Ausstieg aus der Pflegeheimförderung sei daher möglich wie geboten und dürfe in Anbetracht der angespannten Haushaltssituation kein Tabu mehr sein. Negative Folgen für die pflegerische Infrastruktur wären nach Auffassung des bpa nicht zu erwarten, im Gegenteil: Die Markt verzerrende Situation zwischen geförderten und nicht geförderten Einrichtungen würde beseitigt. Dort, wo noch vereinzelte Versorgungsdefizite bestehen, könnten Investitionen zeitnah und kostengünstig umgesetzt werden, betont Rainer Wiesner, der in diesem Zusammenhang noch auf zwei weitere Gesichtspunkte hinweist: Finanzierungskosten für Grundstücke werden nicht anerkannt, würde Förderung in Anspruch genommen. Private Träger bekommen aber das Grundstück weder geschenkt noch verbilligt. Will ein privater Träger aber bei tatsächlichem und statistischem Bedarf ohne Förderung bauen, sollen die Investitionskosten um fiktive Fördermittel gekürzt werden. Damit soll nicht gezahlte Landesförderung angerechnet werden. Das gefährdet Existenzen und blockiert Investitionen.
Private Träger seien auch weiterhin bereit, ihren Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeheimplätzen zu leisten. Hierzu brauchen wir keine Förderung, sondern einen fairen Wettbewerb und angemessene Rahmenbedingungen bei der Refinanzierung der Investitionskosten, so Rainer Wiesner.
Quelle und Kontaktadresse:
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