Pressemitteilung | KommOn - Informationssystem der Städte, Gemeinden, Kreise und Verbände

Pflegestützpunkte müssen von Städten, Kreisen und Gemeinden koordiniert werden / Kommunen kritisieren Kürzung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten und bei der Grundsicherung / Städte, Landkreise und Gemeinden fordern Korrekturen bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

(Berlin) - Die kommunalen Spitzenverbände wenden sich gemeinsam dagegen, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger 2008 deutlich zu senken. Sie lehnen ebenso die vorgesehene Kürzung der Kostenbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab. Außerdem fordern die Städte, Landkreise und Gemeinden eine Korrektur des Gesetzentwurfes zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung: Die dabei vorgesehenen Pflegestützpunkte verfolgten ein richtiges Ziel, sie sollten jedoch von den Kommunen koordiniert werden, um eine erfolgreiche Arbeit zu sichern.

Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Ude, München, des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, Südwestpfalz, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, erklärten gestern (25. Oktober 2007) in Berlin: „Es kann nicht sein, dass die Ausgaben für die Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger um fast zehn Prozent steigen, der Bund aber seine Beteiligung um fast zehn Prozent verringert. Genauso wenig darf der Bund sich angesichts steigender Zahlen von Grundsicherungs-Empfängern einen schlanken Fuß machen und die Kostensteigerungen einseitig den Kommunen aufbürden.“ Die Präsidenten appellierten an den Bundestag und den Bundesrat, die gesetzlichen Regelungen und Entwürfe entsprechend zu ändern. Bei den Unterkunftskosten müsse sich die Bundesbeteiligung an den tatsächlichen Kosten orientieren. Sonst werde die gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro mit Sicherheit verfehlt.

Die kommunalen Spitzenverbände verwiesen auf folgende Fakten:

- Der Bund will seine Beteiligung an den Unterkunftskosten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für 2008 von derzeit rund 4,4 Milliarden Euro auf rund 4 Milliarden Euro verringern. Die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung sind jedoch zwischen Juli 2006 und Juni 2007 gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 12,5 auf 13,6 Milliarden Euro gestiegen. Davon tragen die Kommunen derzeit rund 70 Prozent.

- Der vom Bund angeführte Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im gleichen Zeitraum von rund 3,98 Millionen auf 3,83 Millionen bildet diesen Kostenanstieg nicht ab. Ursache für den Rückgang der Bedarfsgemeinschaften ist vor allem, dass Jugendliche unter 25 Jahren nicht mehr so leicht eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden können.

- Der Bund will seine Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung von jährlich 409 Millionen Euro auf 172 Millionen Euro reduzieren. Die Kosten haben sich jedoch seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt und liegen bei über 3 Milliarden Euro.

- Die Kommunen unterstützen den Vorschlag der Länder, den Bundesanteil zu dynamisieren und von den bisher geplanten 7,1 Prozent auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.

Klare Verantwortlichkeiten bei Pflegestützpunkten erforderlich

Den kürzlich im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung sehen Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund als Schritt in die richtige Richtung, weisen jedoch darauf hin, dass angesichts der demografischen Entwicklung und der Kostenentwicklung im Pflegebereich eine umfassende Reform der Pflegeversicherung weiter auf der Tagesordnung bleiben müsse. Positiv bewerten die Kommunen vor allem die Vorschläge zur Stärkung der ambulanten Versorgung.

Zu den vorgesehenen Pflegestützpunkten sagten die Präsidenten Ude, Duppré und Schäfer: „Die Pflegestützpunkte können eine Stärke der Reform werden, indem sie die Hilfsangebote für die betroffenen Menschen koordinieren sowie pflegerische und soziale Betreuung aufeinander abstimmen. Damit ein solches Konzept in der Praxis funktioniert, bedarf es jedoch klarer Verantwortlichkeiten. Die Kommunen sollten die Pflegestützpunkte koordinieren. So könnten vorhandene Strukturen genutzt und der Aufbau von Parallelstrukturen vermieden werden.“

Die Kommunen sehen sich wegen ihrer vielfältigen Kompetenzen in der Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege, der Grundsicherung im Alter, der Wohnumfeldentwicklung und der Koordination sozialer Dienstleistungen am besten in der Lage, die Koordinierungsverantwortung zu übernehmen. Bislang ist vorgesehen, dass Kranken- und Pflegekassen die Einrichtung der Pflegestützpunkte vertraglich regeln und darauf hinwirken, dass sich Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung an den Verträgen beteiligen. Offen bleibt dagegen, wem welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb der Pflegestützpunkte obliegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

(el)

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